Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer unterstützen volljährige Personen, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr eigenständig regeln können. In diesen Fällen bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Als rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer unterstützen und vertreten Sie beispielsweise gegenüber Behörden oder Versicherungen, kümmern sich um finanzielle Angelegenheiten wie die Verwaltung von Einkommen und Ausgaben oder unterstützen bei Fragen rund um die Wohnsituation. Sie helfen dabei, notwendige Unterstützungsangebote zu organisieren.
Die Rechte, Wünsche und die Selbstbestimmung der betreuten Person stehen dabei stets im Mittelpunkt. Rechtliche Betreuung bedeutet nicht, die Entscheidung für einen Menschen zu treffen, sondern sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Interessen zu unterstützen. Die jeweiligen Aufgaben richten sich nach dem vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenbereich.
Zuständige Stelle
Betreuungsbehörde des Rhein-Hunsrück-Kreises
Telefon: 06761 82-733
E-Mail: betreuungsbehoerde@kv-rhk.deVoraussetzungen
Die Tätigkeit steht allen Personengruppen offen. Geschult werden Sie durch entsprechende Sachkundemodule. Je nach Studien- oder Ausbildungsabschluss, können bei Bedarf einzelne Module anerkannt werden. Bei Bewerbern mit der Befähigung zum Richteramt oder eines abgeschlossenen Studienganges der Sozialen Arbeit und Sozialpädagogik gilt die Sachkunde als nachgewiesen. Zusätzlich wird die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit überprüft.
Wichtig sind Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit und die Bereitschaft, sich mit rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen.
Weiterführende Informationen
Wie werde ich Berufsbetreuer?
Wer neu in den Beruf als rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer einsteigen will, hat ein Registrierungsverfahren bei der örtlich zuständigen Betreuungsbehörde zu durchlaufen. Örtlich zuständig, ist immer die Behörde, an der Sie Ihren Bürositz eröffnen werden.
Voraussetzung hierfür sind die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, eine ausreichende Sachkunde sowie eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung.
Warum sollte ich Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer werden? (überarbeitet)
Der Bedarf an qualifizierten Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern steigt stetig. Die Tätigkeit ist vielseitig und verantwortungsvoll. Sie unterstützen Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen und tragen dazu bei, ihre Selbstbestimmung zu stärken.
Jeder Betreuungsfall ist individuell und erfordert passende Lösungen. Dabei hören Sie zu, beraten, vermitteln und organisieren. Ihren Arbeitsalltag können Sie flexibel und eigenverantwortlich gestalten.
Wie gelingt der Einstieg?
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, können Sie sich gerne unverbindlich an die Betreuungsbehörde wenden. In einem persönlichen Gespräch können die einzelnen Schritte besprochen werden.
Wir informieren und beraten Sie rund um den Einstieg und die Berufsbetreuung und unterstützen Sie bei der Orientierung.
Interessierte können sich zunächst unverbindlich an die Betreuungsbehörde wenden. In einem persönlichen Gespräch können die einzelnen Schritte besprochen werden.
Die Betreuungsbehörde des Rhein-Hunsrück-Kreises informiert und berät Sie rund um den Einstieg in die Berufsbetreuung und unterstützt Sie bei der Orientierung.