Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis ist zuständig für ausländerrechtliche Angelegenheiten sowie für Einbürgerungsverfahren. Dazu gehören die Regelung der Einreise, des Aufenthalts und der Erwerbstätigkeit von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die Erteilung entsprechender Aufenthaltstitel sowie Entscheidungen zur Beendigung des Aufenthalts oder zur Ausstellung von Duldungen.
Darüber hinaus wirkt die Kreisverwaltung an der Einbürgerung ausländischer Personen mit. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erworben.
