Kreistag verabschiedet regionales Umsetzungskonzept für Sondervermögen

Grundlage ist das vom Bund und dem Land Rheinland-Pfalz aufgelegte Sondervermögen zur Finanzierung von Infrastruktur- und Klimaschutzmaßnahmen. Rheinland-Pfalz erhält aus dem Bundesprogramm rund 4,85 Milliarden Euro. Für den Rhein-Hunsrück-Kreis steht dabei ein Regionalbudget in Höhe von rund 88,7 Millionen Euro zur Verfügung.

Das regionale Umsetzungskonzept wurde in enger Abstimmung zwischen dem Rhein-Hunsrück-Kreis, den Verbandsgemeinden und der Stadt Boppard erarbeitet.

„Mit dem Beschluss des Kreistages haben wir die Grundlage geschaffen, um wichtige Zukunftsinvestitionen im gesamten Kreisgebiet auf den Weg zu bringen. Besonders wichtig war uns dabei, dass das Konzept gemeinsam mit den Verbandsgemeinden und der Stadt Boppard entwickelt wurde. Das zeigt die große Geschlossenheit im Rhein-Hunsrück-Kreis“, erklärt Landrat Volker Boch.

Die Mittel sollen gezielt in zentrale Zukunftsbereiche investiert werden. Dazu zählen insbesondere Bildung und Betreuung, moderne Verwaltungsstrukturen, Sport- und Freizeitinfrastruktur, Sicherheit und Katastrophenschutz, Mobilität sowie nachhaltige Energie- und Versorgungsstrukturen.

Von dem Gesamtbudget in Höhe von rund 88,7 Millionen Euro werden 10 Millionen Euro für gemeinsame Projekte des Landkreises mit den Verbandsgemeinden und der Stadt Boppard bereitgestellt. Die verbleibenden Mittel werden entsprechend einer gemeinsam abgestimmten Verteilung zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen aufgeteilt. Ein Drittel der Mittel verbleibt beim Landkreis, zwei Drittel gehen auf Basis der Einwohnerzahlen an die Verbandsgemeinden und die Stadt Boppard.

„Das Besondere an diesem Konzept ist, dass Landkreis, Verbandsgemeinden und die Stadt Boppard frühzeitig an einem Tisch gesessen und gemeinsame Prioritäten definiert haben. Dadurch können die Mittel zielgerichtet dort eingesetzt werden, wo sie vor Ort den größten Nutzen bringen“, betont Bürgermeister Peter Unkel stellvertretend für die hauptamtlichen Bürgermeister.

Das Umsetzungskonzept bildet den verbindlichen Rahmen für die Verwendung der Mittel. Zugleich bleibt ausreichend Flexibilität erhalten, um konkrete Projekte bedarfsgerecht und zukunftsorientiert umzusetzen. Eine erste Evaluation ist für das Jahr 2030 vorgesehen.