Kreishaus Simmern

Bauen & Modernisieren

Im Rhein-Hunsrück-Kreis werden alle Belange rund um Baugenehmigungen, Baulasten, Brandschutz und Denkmalschutz betreut. Ebenso unterstützt die Verwaltung Maßnahmen der Dorferneuerung und die Wohnraumförderung, um die bauliche Entwicklung, die Erhaltung kultureller Werte und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu sichern.

Ziel ist die Förderung von sicherem, rechtskonformem und nachhaltig geplantem Bauen unter Berücksichtigung von Umwelt, Kultur und gesellschaftlicher Verantwortung.

  • Bauen

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  • Immissionsschutz

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  • Baulasten

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  • Denkmalschutz

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  • Dorferneuerung

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  • Wohnraumförderung 

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    Das Land Rheinland-Pfalz fördert zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) den Neubau, den Erwerb und die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen. Voraussetzung ist in der Regel, dass bestimmte Einkommens- und Wohnflächenobergrenzen eingehalten werden.

    Für Vorhaben im Kreisgebiet ist der Förderantrag bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises einzureichen. Den Antrag erhält man auf der Internetseite der ISB. Die Förderstelle prüft den Antrag und stellt bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Förderbestätigung aus. Anschließend wird der Antrag zur abschließenden Entscheidung über das Darlehen an die ISB weitergeleitet. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

    Weitere Informationen zur Wohnraumförderung der ISB finden Sie hier. 

  • Beratungsangebote 

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  • Abgeschlossenheitsbescheinigung

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