

Bürgerstiftung Rhein-Hunsrück
Gutes bewirken – heute und morgen.
Gemeinsam mit der Kreissparkasse Rhein-Hunsrück haben wir als Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises die Initiative zur Gründung der „Bürgerstiftung Rhein-Hunsrück“ ins Leben gerufen. Gerade in Zeiten gesellschaftlicher und politischer Unsicherheiten setzt die Stiftung ein klares Zeichen für Zusammenhalt und Verantwortung vor Ort. Ziel ist es, das Miteinander zu stärken und bürgerschaftliches Engagement im Rhein-Hunsrück-Kreis gezielt zu fördern.
Die Informationen zur Bürgerstiftung Rhein-Hunsrück in Kurzform erhalten Sie im
Welche Zwecke verfolgt die Bürgerstiftung?
Die Welt der gemeinnützigen Zwecke ist groß. Unsere Region bietet eine Vielzahl an gemeinnützigen Organisationen, die sich über die Unterstützung freuen, beispielsweise:
- Mildtätigkeit
- Wissenschaft und Forschung
- Jugend- und Seniorenhilfe
- Kunst und Kultur
- Denkmalschutz und Denkmalpflege
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Tierschutz
Förderpreise der Bürgerstiftung
Die Stiftung vergibt im Zwei-Jahresrhythmus bis zu drei Förderpreise und schreibt sie öffentlich erstmals in 2027 aus:
Talentförderpreis für besondere Leistungen, außergewöhnliches Engagement oder erkennbares Entwicklungspotenzial
Sozialpreis würdigt Einzelpersonen oder Personengruppen, die sich über einen längeren Zeitraum hinweg in herausragender Weise ehrenamtlich und uneigennützig für das Gemeinwohl engagiert haben
Vereinspreis wird an gemeinnützige Vereine, Initiativen oder vergleichbare Organisationen verliehen, die durch besonderes Engagement, innovative Ansätze oder herausragende Wirkung hervorgetan haben verliehen.
Alle Informationen zu den Förderpreisen können Sie der Richtlinie inkl. Anlagen entnehmen
Mitmachen
Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren möchten, laden wir Sie herzlich ein, Teil unserer Bürgerstiftung zu werden und gemeinsam mit uns etwas zu bewegen.
- Zustiftung – ab 10 Euro
- Stiftungsfonds (persönlich und namensgebunden möglich) – ab 25.000 Euro
Kontoverbindung der Bürgerstiftung
IBAN: DE60 5605 1790 01 02 03 04 00
BIC: MALADE51SIM
Verwendungszweck: Zustiftung Max Mustermann, Straße, PLZ Ort

Zustiftung
Ab 10 Euro ist eine Zustiftung möglich. Diese stärkt dauerhaft das Fundament einer Bürgerstiftung. Während Spenden unmittelbar für aktuelle Projekte eingesetzt werden, fließt eine Zustiftung in das Stiftungsvermögen ein und bleibt dort langfristig erhalten. Die Erträge daraus ermöglichen Jahr für Jahr neue Fördermaßnahmen – verlässlich, planbar und nachhaltig.
Auch finanziell kann eine Zustiftung attraktiv sein. Der Gesetzgeber fördert dauerhaftes Engagement durch besondere, steuerliche Vorteile, von denen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen profitieren können
Stiftungsfonds
Ab einem Betrag von 25.000 Euro können Sie einen persönlichen, namensgebundenen Stiftungsfonds einrichten. In diesem Fall haben Stifterinnen und Stifter die Möglichkeit, einen eigenen Namen zu vergeben sowie einen konkreten Stiftungszweck und damit eigene Förderschwerpunkte festzulegen. Das Vermögen bleibt langfristig erhalten und die Erträge werden nach Ihren Vorgaben ausgeschüttet.
Gremien
Stiftungsorgane

Foto: v.l.n.r. Johannes Habscheid, Kathrin Kölzer, Niclas Fröhlich, Natascha Halfen, Jörg Kappes
Vorstand:
Als Vertreter der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
- Niclas Fröhlich
- Kathrin Kölzer
Als Vertreter der KSK Rhein-Hunsrück
- Jörg Kappes
- Johannes Habscheid
- Natascha Halfen
Kuratorium: Landrat Volker Boch (Vorsitzender), Wolfgang Spitz, Peter Mumbauer, Harald Rosenbaum, Katharina Monteith, Dr. Marlon Bröhr, Simon Holl, Klaus Adams
Kontakt
Sprechen Sie uns gerne an:
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E-Mail: info@buergerstiftung-rh.de
FAQs
Kann eine Spendenquittung ausgestellt werden?
Ja, ab 300 €.
Kann der Stiftungsfonds meinen Namen tragen?
Ihr stifterisches Engagement ist so individuell wie Sie selbst. Insofern können Sie, wenn Sie es wünschen, Ihren Stiftungsfonds mit Ihrem Namen verbinden. Mit jeder Förderung aus Ihrem Stiftungsfonds wird man sich an Sie erinnern. Sie bleiben in bester Erinnerung, auch über Ihre Lebenszeit hinaus. Natürlich kann der Stiftungsfonds auch den Namen Ihrer Eltern, Ihrer Kinder oder anderer Personen tragen, an die Sie gern erinnern möchten, und denen gegenüber Sie vielleicht eine große Dankbarkeit empfinden.
Ist die Verwaltung meines Stiftungsfonds aufwändig? Was muss ich tun?
Die Verwaltung eines Stiftungsfonds innerhalb der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Kreissparkasse Rhein-Hunsrück ist durchaus aufwändig, sie erfordert in erster Linie steuerrechtliches Know-how sowie eine spezielle Managementsoftware. Aber damit werden Sie nicht belastet. Die Bürgerstiftung Rhein-Hunsrück kümmert sich um alles, so dass Sie sich auf die schönen Seiten Ihres stifterischen Engagements konzentrieren können.
Welche steuerlichen Vorteile habe ich bei einer Zustiftung?
- Sonderausgabenabzug: Zustiftungen sind steuerlich wie Spenden absetzbar.
- 20-%-Regel: Bis zu 20 % des Einkommens pro Jahr können als Spenden/Zustiftungen abgezogen werden.
- Zusätzlicher Sonderabzug: Zustiftungen in das Stiftungskapital können bis zu 1 Mio. € (Ehepaare 2 Mio. €) über bis zu 10 Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht werden.
- Vortragsmöglichkeit: Nicht genutzte Abzugsbeträge können in Folgejahre übertragen werden.
- Steuerbefreiung der Stiftung: Das eingezahlte Vermögen bleibt steuerfrei in der Stiftung und kommt vollständig dem gemeinnützigen Zweck zugute.
- Zuwendungsbestätigung: Eine Bescheinigung ermöglicht den vollen steuerlichen Abzug.
Wie kann ich einen Preis beantragen?
siehe alle Dokumente unter "Dateien" (Richtlinie, Satzung).
Wo kann ich alle Dateien zur Bürgerstiftung abrufen?
