Das Veterinäramt informiert: Schafschur sollte bis Ende Juni erfolgt sein

Ein zu dichtes Wollvlies führt insbesondere in den Sommermonaten zu erheblichem Hitzestress. Darüber hinaus stellt feuchtwarme Wolle einen idealen Nährboden für Parasiten dar. Insbesondere ein Befall mit Fliegenmaden kann unter einem dichten Vlies über längere Zeit unbemerkt bleiben und erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen der Tiere verursachen. Zudem verfilzt ungeschorene Wolle mit zunehmender Dauer, wodurch das Gewicht des Vlieses erheblich zunimmt und die Bewegungsfähigkeit der Tiere eingeschränkt wird.

Der geeignete Zeitraum für die Durchführung der Schafschur liegt grundsätzlich zwischen Mitte Mai und Ende Juni, vorzugsweise nach der sogenannten „Schafskälte“. In Abhängigkeit von der jeweiligen Wetterentwicklung kann eine frühere Durchführung erforderlich sein. 

Nach erfolgter Schur ist darauf zu achten, dass die Tiere keiner übermäßigen Belastung durch Nässe, Kälte, Wind oder intensive Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden. Erforderlichenfalls sind geeignete Maßnahmen zum Witterungsschutz zu treffen oder eine vorübergehende Stallhaltung sicherzustellen. Das Unterlassen einer erforderlichen jährlichen Schur stellt einen Verstoß gegen die Vorgaben des Tierschutzgesetzes dar und kann ordnungsrechtlich geahndet werden. 

Für Fragen steht Ihnen das Veterinäramt des Rhein-Hunsrück-Kreises unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Telefon: 06761 82810 oder

E-Mail: vetamt@rheinhunsrueck.de