Der Bereich Finanzen und Kasse ist für die Planung, Steuerung und Überwachung der finanziellen Angelegenheiten des Kreises verantwortlich.
Zu den zentralen Aufgaben gehören die Erstellung des Haushaltsplans sowie die Bearbeitung von E-Rechnungen.
Zudem stellt die Kreisverwaltung Informationen zur Bankverbindung für Zahlungen an den Kreis bereit.
Haushaltsplan
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan ist eines der wichtigsten Planungsinstrumente und die Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Landkreises. Die Haushaltssatzung mit Haushalts- und Stellenplan sind nach der Beschlussfassung im Kreistag der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Hier finden Sie alle Zahlen, Daten, Schaubilder, Statistiken und Übersichten unserer Haushaltswirtschaft.
Bankverbindung der Kreisverwaltung
Suchergebnisse werden geladenKeine Leistungen gefunden.E-Rechnung
Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis nimmt gemäß dem E-Rechnungs-Gesetz Rheinland-Pfalz (ERechGRP vom 03.06.2020; GVBl. 2020, S. 211) elektronische Rechnungen im Datenaustauschstandard XRechnung über den „Zentralen Rechnungseingang RLP“ (ZRE) an. Die für die Übermittlung notwendige Leitweg-Identifikationsnummer lautet:
Leitweg-Identifikationsnummer: 071400000000-001-55
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des zentralen E-Rechnungseingangs des Landes:
https://e-rechnung.service.rlp.de
Eine reine PDF-Datei (Bilddatei) entspricht nicht dem Standard XRechnung und wird daher vom ZRE nicht akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass bei Übermittlung einer Rechnung im Format ZUGFeRD nach den Vorgaben der ZRE Einschränkungen gelten.
Damit die Rechnungen elektronisch über den „Zentralen Rechnungseingang RLP“ an uns versandt werden können, müssen sich die Rechnungssteller ab sofort über „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) auf Basis von ELSTER am Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) registrieren. Seit dem 01.07.2025 ist die Authentifizierung über das Nutzerkonto RLP nicht mehr möglich.
Entsprechende Anleitungen finden Sie auf der oben genannten Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz.
Im Anschluss stehen Ihnen die Übermittlungskanäle E-Mail, Upload und Webformular zur Verfügung. Anhand der in der Rechnung enthaltenen Leitweg-ID wird die Rechnung der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis zugeordnet. Sie erhalten eine automatisierte Meldung zum technischen Verarbeitungsstatus jeder Rechnung, die sich über den Zentralen Rechnungseingang RLP an die Kreisverwaltung richtet.
Für PDF-Rechnungen bitten wir bis auf Weiteres unsere zentrale E-Mailadresse rhk@rheinhunsrueck.de zu verwenden. Bitte geben Sie dabei immer Ansprechpartner oder eine Organisationseinheit unseres Hauses an, um eine zügige Weiterbearbeitung der Rechnung zu gewährleisten.
Davon unabhängig können die aus den verschiedenen Fachbereichen bereits bekannte Funktionspostfächer vorläufig weiterhin verwendet werden.
