Demnach ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern – darunter Bäche, Gräben, Flüsse, Teiche, Seen – im Kreisgebiet ist weiterhin untersagt.
Darüber hinaus weist die Kreisverwaltung auf die weiterhin bestehende Brandgefahr in der freien Natur und im Wald hin. Aus naturschutzrechtlichen Gründen ist das Entzünden von Feuern in der freien Natur und im Wald gemäß § 24 Landeswaldgesetz grundsätzlich untersagt. Feuer dürfen ausschließlich an dafür vorgesehenen Feuerstätten gemacht werden.
Auch wenn es inzwischen Niederschläge gegeben hat, sind die Böden noch nicht ausreichend mit Wasser gesättigt. Daher besteht weiterhin eine erhöhte Gefahr für Brände in der Natur. Die Kreisverwaltung appelliert deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger, auf unerlaubte Feuer in der freien Natur, sowie sonstige Handlungen zu verzichten, die Brände auslösen könnten.
„Die vergangenen Wochen haben gezeigt, wie schnell sich trockene Vegetation entzünden und ein Feuer außer Kontrolle geraten kann. Ein unachtsam entzündetes Feuer kann innerhalb kürzester Zeit Menschen, Tiere, Wälder und ganze Lebensräume gefährden. Deshalb bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger um besondere Vorsicht, Verantwortungsbewusstsein und um ihr Verständnis“, so Landrat Volker Boch.
Die Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter kv-rhk.de/bekanntmachungen abgerufen werden.
