Das Rechtsamt unterstützt die Kreisverwaltung in allen rechtlichen Angelegenheiten. Dazu gehören die Prüfung und Ausarbeitung von Verträgen, Satzungen und Vereinbarungen, die Rechtsberatung der Fachbereiche, die Vertretung der Kreisverwaltung in gerichtlichen Angelegenheiten sowie die Bearbeitung verwaltungsrechtlicher Fragestellungen.
Zum Rechtsamt gehört außerdem der Kreisrechtsausschuss, der mit den aus Widersprüchen, Klagen, einstweiligen Rechtsschutzverfahren und der Mediationsarbeit gewonnenen Erkenntnissen zur Verbesserung der Arbeitsqualität und des Bürgerservices beiträgt.
Auf diese Weise leistet das Rechtsamt einen zentralen Beitrag zu einer rechtskonformen, effizienten und bürgerfreundlichen Verwaltung im Rhein-Hunsrück-Kreis.
