Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer unterstützen volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbstständig regeln können. Dabei stehen die Wünsche, Interessen und Selbstbestimmung der betreuten Personen stets im Mittelpunkt. Die Tätigkeit bietet eine interessante berufliche Perspektive für Menschen, die verantwortungsvoll und selbstständig arbeiten möchten. Sie verbindet unternehmerische Freiheit mit einer sinnstiftenden Aufgabe und leistet einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Die Aufgaben richten sich nach dem vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreis. Dazu gehören beispielsweise die Regelung finanzieller Angelegenheiten, die Unterstützung bei Behördenangelegenheiten, die Sicherstellung der Wohnsituation oder Entscheidungen im gesundheitlichen Bereich. Rechtliche Betreuung bedeutet nicht, die Entscheidungen für den Menschen zu treffen, sondern sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Interessen zu unterstützen.
Besonders geeignet sind Personen mit juristischer, sozialpädagogischer, medizinischer, kaufmännischer oder verwaltungsbezogener Ausbildung/Studium oder entsprechender Lebenserfahrung. Geschult werden Sie durch entsprechende Sachkundemodule. Bei Bewerbern mit der Befähigung zum Richteramt oder eines abgeschlossenen Studienganges der Sozialpädagogik oder der sozialen Arbeit gilt die Sachkunde als nachgewiesen. Die Tätigkeit kann auch nebenberuflich ausgeübt werden. Die Vergütung erfolgt durch die zuständigen Betreuungsgerichte. Ein Quereinstieg ist ebenfalls möglich.
Interessierte sind herzlich zur Informationsveranstaltung am Montag, 26. Oktober 2026 um 17 Uhr in den großen Sitzungssaal E.01 der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises in Simmern eingeladen. Neben einem Vortrag besteht die Möglichkeit zum Austausch mit den Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde und einer Berufsbetreuerin.
