Kreisverwaltung schützt Gewässer nach langanhaltender Trockenheit

Bis auf Weiteres gilt deshalb das Gebot, die Grundwasserneubildung zu stärken sowie das aufgrund der anhaltenden Trockenheit verbliebene wenige Wasser in den Oberflächengewässern zu schonen.

Die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises erläutert die Problematik, die sich gerade in den vergangenen Wochen deutlich verstärkt hat:

Die Niederschläge aus den vergangenen Monaten haben nicht ausgereicht, um die Grundwasserstände nachhaltig zu erhöhen. Auch eine Verbesserung des Zustandes in den Gewässern durch länger anhaltende Niederschläge zeichnet sich vorerst nicht ab. Im Gegenteil ist mit einer weiteren Verschlechterung der Situation aufgrund der aktuellen Hitzewelle zu rechnen. Damit droht bei der Fortführung der Wasserentnahmen eine dauerhafte Beeinträchtigung des Naturhaushalts. Wasser, das entnommen wird, steht für den Wasserhaushalt und die Gewässerökologie nicht mehr im erforderlichen Maße zur Verfügung. Die Gesamtsituation war durch ausbleibende Niederschläge bereits in den vergangenen Jahren sehr kritisch, eine Erholung der Grund- und Oberflächenwasserstände hat nicht stattgefunden.

Ein vielleicht zu beobachtender Anstieg der Wasserstände in den Gewässern nach einem Regenereignis ist vornehmlich auf befestigte Flächen zurückzuführen. Auf Grund der Trockenheit ist dieses Wasser höher belastet als sonst üblich, beispielsweise durch Reifenabrieb, Brems- und Umweltstaub. Sichtbar wird diese Belastung durch die leichte Trübung in den Gewässern.

Die Untere Wasserbehörde weist darauf hin, dass keine Entnahme mehr zulässig ist, sobald die Wasserführung im Gewässer zu gering ist. Spätestens mit Erlass der Allgemeinverfügung dürften eine Vielzahl der bestehenden Erlaubnisse nicht mehr ausgeführt werden. Zur Überwachung der Einhaltung des Wasserentnahmeverbots führt die Untere Wasserbehörde Kontrollen durch. Verstöße gegen das Verbot können mit Bußgeldern geahndet werden.

Die Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter kv-rhk.de/bekanntmachungen abgerufen werden.