Die Eröffnungsbilanz des Klimaschutzkonzeptes weist es aus:
290 Millionen Euro im Jahr müssen die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen aktuell für Energieimporte (Kosten für Wärme, Strom, Verkehr) bezahlen. Bundesweit wurden im Jahr 2011 rund 87 Milliarden Euro für Energieimportkosten gezahlt. Gegenüber dem Jahr 2010 stiegen die Importkosten dabei um 23%.
Unser im Dezember 2011 vom Kreistag einstimmig beschlossenes Klimaschutzkonzept zeigt einen realistischen Ausweg und Fahrplan aus dieser Kostenspirale auf. So wollen wir die vorhandenen lokalen Einspar- und Erneuerbare Energiepotentiale aus Biomasse, Sonne und Wind konsequent bis zum Jahr 2050 ausschöpfen mit dem Ziel:
Reduzierung des Gesamtenergieverbrauchs (Wärme, Verkehr, Strom) um 40%.
Halbierung des Energiebedarfs im Gebäudebestand.
Verdrängung einer jährlichen fossilen Energiemenge von umgerechnet 210 Millionen Litern Heizöl.
Bis zum Jahr 2050 sollen hierdurch rund 250 Million Euro jährliche Energiebezugskosten regional gebunden werden.
Somit wandeln wir Energieimportkosten durch die Ausschöpfung von Energieeffizienz und die Nutzung der Erneuerbaren Energien in regionale Arbeitsplätze und Wertschöpfung um!
Die Ergebnisse der kreisweit koordinierten Kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Boppard und die vier Verbandsgemeinden wurden am 28.10.2025 anlässlich einer Infoveranstaltung in der Stadthalle Boppard öffentlich vorgestellt. Die Aufzeichnung der Veranstaltung steht auf den Youtube-Kanal der Stadt Boppard allen Interessierten zur Verfügung: https://www.youtube.com/watch?v=NHAgmBi8Qz4
Für jede der fünf Gebietskörperschaften ein separater Abschlussbericht erstellt. Für den gesamten Rhein-Hunsrück-Kreis wurde eine kompakte Zusammenfassung der Ergebnisse aller fünf Einzelberichte erstellt. Die Abschlussberichte sowie die kreisweite Zusammenfassung stehen zum Download bereit.
Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse:
Acht Wärmenetzgebiete: Als zukünftige Wärmenetzgebiete wurden lediglich die verdichteten Stadtkerne von Kastellaun, Kirchberg, Boppard, Simmern, Sankt Goar und Oberwesel ebenso wie der Gemeindekern von Sohren und der Ortsbezirkskern Bad Salzig ausgewiesen. In den verdichteten Stadtkernen liegt jeweils ein hoher Wärmebedarf bei gleichzeitig begrenzten Flächen für Wärmepumpen vor. In Kastellaun, Kirchberg und Simmern erscheint eine Ausweitung der bestehende Netzgebiete besonders sinnvoll. In den am Rhein liegenden Städten Boppard, Sankt Goar und Oberwesel sowie im Ortsbezirkskern Bad Salzig kann ein Wärmenetz bspw. durch eine Flusswasserwärmepumpe sowie Freiflächen für Solarthermie oder Geothermie gespeist werden. Die Umsetzung potenzieller Wärmenetze ist in den nächsten Schritten durch die jeweiligen Städte und Gemeinden noch detaillierter zu prüfen.
Vier Prüfgebiete für Wärmenetze: Die Gemeindekerne von Beltheim, Gemünden, Niederburg und Teile der Stadtgebiete von Emmelshausen und Rheinböllen werden als Prüfgebiete geführt, in dem die potenzielle Eignung für eine zentrale Wärmeversorgung vertiefend analysiert werden soll. In den Prüfgebieten ist aufgrund der strukturellen Rahmenbedingungen und der vorhandenen Wärmebedarfsdichte sowohl eine dezentrale Versorgung als auch der Aufbau eines Wärmenetzgebietes denkbar. Dies ist in den nächsten Schritten durch die jeweiligen Städte und Gemeinden detaillierter zu prüfen, da im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung keine eindeutige Versorgungsart ausgewählt wurde.
Ca. 90% der Bestandsgebäude im RHK liegen in Einzelversorgungsgebieten: Die übrigen, ländlich geprägten Ortsbereiche sind dem Einzelversorgungsgebiet zugeordnet, in dem eine dezentrale Versorgung auf Gebäudeebene vorgesehen ist. Aufgrund der geringen Wärmedichten sowie einer vorwiegend kleinteiligen Siedlungsstruktur liegt eine klare Präferenz auf dezentrale Versorgungslösungen. Hier bieten sich vor allem strombasierte Wärmepumpensysteme oder alternative individuelle Heizsysteme wie Pelletheizungen bzw. klimaneutrale Brennstoffe gemäß dem angekündigten Gebäudemodernisierungsgesetz an.
Ansprechpartner für die kommunale Wärmeplanung sind:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 20.03.2023 den Landrat einstimmig beauftragt, die Voraussetzungen für die Gründung einer Kreisenergiegesellschaft unter den aktuellen politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu prüfen.
Am 24.06.2025 wurde die Gründung der Energiegesellschaft Rhein-Hunsrück mbH (ERH) von den sieben kommunalen Gesellschaftern notariell beurkundet. Die Gründungsphase wurde mit der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister am 05.09.2025 abgeschlossen. Das operative Geschäft wurde gemäß Beschluss der ersten Gesellschafterversammlung bereits am 1.09.2025 aufgenommen. Gesellschafter der ERH sind der Rhein-Hunsrück-Kreis, die Stadt Boppard, die Verbandsgemeinden Hunsrück-Mittelrhein, Kastellaun und Simmern-Rheinböllen sowie die Kommunale Energie Kirchberg AöR und die Rhein-Hunsrück Entsorgung AöR.
Ziel der ERH ist es, über die bisher praktizierten reinen Pachtmodelle bei Windenergie und Photovoltaik hinauszugehen und für die Kommunen, Bürgerschaft und Wirtschaft im Rhein-Hunsrück-Kreis deutlich mehr Beteiligung und Nutzen zu erreichen, und dies am wirkungsvollsten im kommunalen Verbund.
In enger Kooperation mit den Ortsgemeinden und der heimischen Wirtschaft sollen die von der ERH vorbereiteten Geschäftsideen wie Direktstromlieferungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Industriebetriebe mittels eines lokalen Strombilanzkreises umgesetzt werden. Die Idee eines eigenen Strombilanzkreises für den Rhein-Hunsrück-Kreis findet bereits landesweit Beachtung. Von der direkten Erzeugung zum direkten Verbrauch gilt dabei als landesweit mustergültiges Projekt.
Zu Geschäftsführern der ERH ernannten die Gesellschafter den Vorstand der Rhein-Hunsrück Entsorgung Thomas Lorenz (zuständig für kaufmännische Angelegenheiten) und den Kreisklimaschutzmanager Frank-Michael Uhle (zuständig für technische Angelegenheiten). Am 09.02.2026 unterzeichnete die ERH eine Kooperationsvereinbarung mit der STAWAG Energie GmbH, einem Tochterunternehmen der Stadtwerke Aachen.
Dadurch erhält die ERH die Möglichkeit, sich finanziell an neuen Windkraftanlagen zu beteiligen. Die Vereinbarung gilt als richtungsweisend auch im Hinblick auf die Gespräche mit den weiteren Windkraftbetreibern im Rhein-Hunsrück-Kreis.
Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
KSI: Integriertes Vorreiterkonzept für den Rhein-Hunsrück-Kreis
Laufzeit: 01.05.2024 bis 31.12.2025 Förderkennzeichen: 67K23540
Ziele und Inhalt:
Der Kreistag hat am 20.06.2022 einstimmig beschlossen, unter Beanspruchung von Fördermitteln das Klimaschutzkonzept fortzuschreiben.
Des Weiteren hat der Kreistag am 20.03.2026 den Beitritt des RHK zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP) beschlossen und sich verpflichtet, die Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Hierbei wurden folgende Ziele und Maßnahmen benannt und in das weitere Verfahren eingebracht:
- Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes aus dem Jahr 2011 mittels eines Integrierten Vorreiterkonzeptes mit dem Ziel einer klimaneutralen Kommune bis zum Jahr 2040.
- Die Kreisverwaltung erklärt das Ziel im Rahmen des Integrierten Vorreiterkonzeptes ihre Vorbildfunktion in Form einer „klimaneutralen Kommunalverwaltung“ bis zum Jahr 2035 gerecht zu werden.
- Erstellung eines Konzeptes zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Klimawandelanpassungskonzept)
In seiner Sitzung vom 23.03.2026 hat der Kreistag die Ergebnisse des "Integrierten Vorreiterkonzeptes" zur Erreichung der Klimaneutralität im Rhein-Hunsrück-Kreis zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept vertiefend in einer Sitzung des Kreisentwicklungsausschusses zu beraten.
KSI: Strategien zur CO2-Einsparung im Rhein-Hunsrück-Kreis
Laufzeit: 01.10.2010 bis 31.08.2011 Förderkennzeichen: 03KS1298
Inhalt: Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Rhein-Hunsrück-Kreis.
Beratende Begleitung bei der Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes des Rhein-Hunsrück-Kreises
Laufzeit: 01.07.2012 bis 31.08.2015 Förderkennzeichen: 03KS3113
Inhalt: Förderung der Schaffung einer Personalstelle eines Klimaschutzmanagers zur Umsetzung des Maßnahmenkatalogs aus dem Klimaschutzkonzept. Der Klimaschutzmanager hat seine Tätigkeit am 01.09.2012 aufgenommen.
Sanierung und Nachrüstung von Lüftungsanlagen,Objekt: Herzog-Johann-Gymnasium Simmern
Laufzeit: 01.11.2013 bis 31.12.2014 Förderkennzeichen: FKZ 03KS6386
Inhalt: Sanierung der Lüftungsanlagen im Herzog-Johann-Gymnasium Simmern.
Durch die Sanierung soll eine Stromersparnis von 56% erzielt werden. Dies entspricht einer jährlichen Stromersparnis in Höhe von 44.000 kWh. Hierdurch sollen in den kommenden 20 Jahren insgesamt 519 Tonnen CO2 eingespart werden.
Sanierung der Sporthallenbeleuchtung an der Realschule plus in Simmern
Laufzeit: 01.01.2015 bis 31.12.2015 Förderkennzeichen: FKZ 03K00397
Inhalt: Sanierung der Sporthallenbeleuchtung an der RS plus Simmern.
Durch die Sanierung soll eine Stromersparnis von 66% erzielt werden. Dies entspricht einer jährlichen Stromersparnis in Höhe von 86.543 kWh.
Hierdurch sollen in den kommenden 20 Jahren insgesamt 1.021 Tonnen CO2 eingespart werden.
Mit dem Klimaschutzkonzept beschreitet der Rhein-Hunsrück-Kreis konsequent seinen Weg fort, welcher Ende der 1990er Jahre mit dem Agenda-21-Prozess eingeschlagen wurde. Die Energiewende für den Landkreis begann 1999 mit dem Energiecontrolling für die kreiseigenen Gebäude. Aus den hieraus gewonnenen Erkenntnissen und aus der Sensibilisierung für das Thema Energie sind die weiteren Schritte gefolgt.
Die bisherigen Anstrengungen und Erfolge der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen im Landkreis stoßen auf bundesweite und internationale Beachtung und wurden mit dem Europäischen Solarpreis 2011 gewürdigt. Im Jahr 2018 wurde der Rhein-Hunsrück-Kreis von der Agentur für Erneuerbare Energien mit dem Preis „Energie-Kommune des Jahrzehnts“ ausgezeichnet. Im Jahr 2023 wurde dem Rhein-Hunsrück-Kreis als bundesweit erstem Landkreis das ERNEUERBAR-Kreis-Zertifikat in Platin von der in Bonn ansässigen Global 100% Renewable Energy Platform verliehen.
Mittlerweile waren Fachbesucher aus 83 Nationen im Rhein-Hunsrück-Kreis zu Gast, um die erfolgreichen Praxisbeispiele der dezentralen Energieerzeugung und der damit verbundenen Regionalentwicklung zu studieren.
Für die Bündelung der nationalen Besuchsanfragen aus Kommunen werden vom Klimaschutzmanagement zentrale Besuchstage jeweils im Frühjahr und Herbst angeboten.
Seit dem Jahr 2009 beleuchtet der Landkreis systematisch das Thema regionale Wertschöpfung. Gemäß einer Grobabschätzung der Kreisverwaltung wurden bis zum Jahr 2017 im Bereich Erneuerbare Energien (Biomasse, Photovoltaik und Windkraft) ca. 1,28 Milliarden Euro im Landkreis investiert. Hiervon waren schätzungsweise rund 105 Millionen Euro Auftragsvolumen für das heimische Handwerk. Die jährliche regionale Wertschöpfung aus dem Betrieb der Anlagen betrug im Jahr 2017 bereits ca. 44 Millionen.
Ein Großteil dieser jährlichen Wertschöpfung entfällt als Pachteinnahmen entweder direkt oder mittels Solidarpakten auf die Ortsgemeinden. Gemäß einer Auswertung des Regionalbüros Mittelrhein der Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz betragen die Einnahmen für die Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis aus Windpacht, Wegerechten und Gewerbesteuer ca. 7,9 Millionen Euro im Jahr. Insgesamt 63 Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis erhalten direkte Einnahmen aus der Windpacht, 64 weitere Gemeinden partizipieren aus Solidarpakten auf Ebene der Verbandsgemeinden. In 20 Jahren Mindestpachtdauer stehen somit den Gemeinden in Summe 158 Millionen Euro Einnahmen zur Verfügung, die genutzt werden, um die Orte fit für die Zukunft zu machen und Herausforderungen des demografischen Wandels zu meistern. Hierfür gibt es zahlreiche gelungene Praxisbeispiel im Rhein-Hunsrück-Kreis.
Das Klimaschutzkonzept zeigt auf, wie der eingeschlagene Weg konsequent zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen bis zum Jahr 2050 fortgeschritten werden soll. In erster Linie stellt das Klimaschutzkonzept somit ein langfristig angelegtes, nachhaltiges Wirtschaftsförderungsprogramm dar.
Die Philosophie, die hierbei zu Grunde liegt ist nicht neu, erlebt derzeit eine Renaissance und ist somit aktueller denn je. Sie stammt von dem Sozialreformer Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818–1888), welcher ab 1848 für vier Jahre als Bürgermeister im rheinland-pfälzischen Ort Flammersfeld wirkte und in dieser Zeit die heute weltweit vertretene Genossenschaftsbewegung begründete.
Das Motto der örtlich verwalteten Spar- und Darlehenskassen in vielen Dörfern Deutschlands aus den 1920er Jahren „Das Geld des Dorfes dem Dorfe“ entspricht dem Ziel, dass heute als „Regionale Wertschöpfung“ bezeichnet wird.