Ziel der Kreisverwaltung ist es, den gesamten Landkreis flächendeckend mit Glasfaser zu versorgen. Durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau durch die Telekommunikationsunternehmen ist bzw. wird spätestens in den nächsten 3 Jahren eine weitgehende Versorgung im Landkreis erreicht. Allerdings werden nicht alle Adressen eigenwirtschaftlich erschlossen.
Für die verbleibenden Adressen betreibt der Landkreis ein zweites gefördertes Ausbauprojekt. Dieses wird im Rahmen des „Hellgraue-Flecken-Programms“ erneut durch den Bund und das Land gefördert.
In diesem aktuellen Förderprojekt können alle Anschlüsse mit Glasfaser versorgt werden, die derzeit nur eine Versorgung unter 100 mbit/s haben. Hinzu kommen sogenannte sozio-ökonomische Schwerpunkte (hier insbesondere Unternehmen in einer bestimmten Größe, Schulen, Krankenhäuser und landwirtschaftliche Betriebe), auch wenn die Versorgung dort derzeit über 100 mbit/s aber unter 1 Gbit/s liegt.
Nach Abzug von eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen wurden im Kreisgebiet 2.283 Adressen für den Ausbau ermittelt. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells, in dem der Netzbetreiber die Kosten erstattet bekommt, die sich durch Bau und Betrieb des Netzes ergeben und nicht durch die zu erzielenden Einnahmen gedeckt sind. Die Förderung teilt sich in 60% Bund, 30 % Land und 10% Landkreis auf.
Nach einer europaweiten Ausschreibung in zwei Schritten hat der Kreisausschuss am 14.12.2023 den Zuschlag für die Maßnahme mit einer geförderten Wirtschaftlichkeitslücke von rund 63 Millionen Euro an die Westconnect GmbH erteilt.
Der Spatenstich für die Baumaßnahmen ist für Oktober 2024 geplant. Sie sollen Ende 2027 abgeschlossen werden. Dabei wird abschnittweise gebaut, so dass erste Teilnehmer bereits in 2024 angeschlossen werden können.
Eventuell wird nach dem aktuellen Ausbau für die wenigen im Landkreis verbleibenden Adressen ohne gigabitfähigen Internetzugang ein drittes Förderprojekt im Rahmen der dann geltenden Regelungen beantragt.
So genannte HFC-Netze, also Adressen, die mit einem (Fernseh)Kabel-Anschluss versorgt sind bzw. versorgt werden können, gelten übrigens als gigabitfähig und sind damit nicht förderfähig. Das betrifft rund 14.500 Adresspunkte im Kreisgebiet. Diese sind aber zu großen Anteilen für den eigenwirtschaftlichen Ausbau attraktiv.