Kreishaus Simmern

Landrat Volker Boch 

Volker Boch wurde am 3. März 2022 zum Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises ernannt. In dieser Funktion steht er an der Spitze der Kreisverwaltung und vertritt die Interessen des Rhein-Hunsrück-Kreises nach außen.

Geboren wurde Volker Boch am 19. August 1976 in Simmern. Der Rhein-Hunsrück-Kreis ist damit nicht nur sein berufliches Wirkungsfeld, sondern auch seine Heimat.

Volker Boch ist verheiratet und Vater von zwei Kindern. Neben seiner Tätigkeit als Landrat ist ihm die Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises sowie eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Region ein besonderes Anliegen.

  • Werdegang 


    Ausbildung
    1983 - 1987Soonwald-Grundschule Gemünden
    1987 - 1996Herzog-Johann-Gymnasium Simmern
    1996 - 2002Studium Mittlere und Neue Geschichte, Politikwissenschaft und Alte Geschichte an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; Abschluss Magister Artium
    Berufsweg
    ab 1995Freie Mitarbeit Rhein-Zeitung
    1996 - 1999 verschiedene Praktika in Medienunternehmen
    1998/1999Fester freier Fotograf Bongarts Sportfotografie Hamburg
    1999/2000Volontariat Mittelrhein-Verlag Koblenz
    2001 - 2003Redakteur Rhein-Lahn-Zeitung
    2003 - 2005

    Freie Tätigkeit für verschiedene deutschsprachige Tageszeitungen & Magazine sowie Praktika

    ab 2005Redakteur Rhein-Zeitung in verschiedenen überregionalen Ressorts
    2013 - Februar 2022Chefreporter
    Auszeichnungen
    1996

    Preisträger der Günter-Felke-Stiftung zur Wissenschaftlichen Förderung der Schüler des Herzog-Johann-Gymnasiums Simmern

    2017

    Preisträger Ralf-Dahrendorf-Preis für Lokaljournalismus Freiburg 

    Neben einem umfangreichen Engagement im Sport hat Volker Boch verschiedene Buchpublikationen realisiert. Gemeinsam mit dem Rheingauer Künstler Michael Apitz hat er den Oelsberg-Kunstpfad im Auftrag der Stadt Oberwesel initiiert und umgesetzt.

  • Wahl und Amtszeit 

    Die Amtszeit des Landrates beträgt acht Jahre. Er wird von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises in einer Urwahl gewählt. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt, das heißt, gewählt ist wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält (§§ 45, 46 Landkreisordnung-LKO).

    Die Wahl des Landrates fand am 16. Januar 2022 statt. Bei der Stichwahl am 30. Januar 2022 erhielt Landrat Volker Boch 56 % der abgegebenen gültigen Stimmen.

  • Aufgaben des Landrats 

    Der Landrat ist hauptamtlich tätig. Er ist

    • Repräsentant des Landkreises
    • Behördenleitung und Vorgesetzter aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises
    • Leiter der sogenannten Laufenden Verwaltung

    Seine Aufgaben sind

    • die Vorbereitung der Beschlüsse des Kreistages im Benehmen mit den Kreisbeigeordneten und der Beschlüsse der Ausschüsse in denen er den Vorsitz führt
    • die Ausführung der Beschlüsse des Kreistages und seiner Ausschüsse
    • die Erfüllung der vom Landkreis übertragenen staatlichen Aufgaben
    • die Wahrnehmung weiterer vom Kreistag übertragener Aufgaben
  • Sprechstunde des Landrats 

    Im Rahmen seiner regelmäßigen Landratsprechstunden bietet Landrat Volker Boch Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, persönliche Anliegen, Fragen oder Anregungen in einem direkten Gespräch vorzutragen. Die Sprechstunden finden in der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises in Simmern statt. Innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens steht der Landrat für Einzelgespräche zur Verfügung.

    Aus organisatorischen Gründen ist eine vorherige Anmeldung zwingend erforderlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich hierzu rechtzeitig an die Kreisverwaltung zu wenden. Informationen über bevorstehende Sprechstunden erhalten Sie unter der Rubrik Veranstaltungen

    Kontakt: 

    Keine Mitarbeitende gefunden.
  • Offenlegung Nebentätigkeiten und Ehrenämter

    Mit dem Landesgesetz zur Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften vom 18. November 2020 wurde das beamtenrechtliche Nebentätigkeitsrecht novelliert. Nach § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG) unterrichten Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit, so auch der Landrat des Rhein-Hunsrück Kreises, bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter, sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr.

    Bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern gilt dies nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht. Über die entsprechenden Tätigkeiten und bezahlten Vergütungen im Jahr 2025 wird im Folgenden informiert.

    Herr Volker Boch hat folgende Nebentätigkeiten/ Ehrenämter:

    a)            Vergütete Nebentätigkeiten/ Ehrenämter:

    1. 1.   Vorsitzender des Verwaltungsrats der Kreissparkasse Rhein-Hunsrück
      à jährliche Aufwandsentschädigung in 2025:                       8.588,80 Euro
      à Sitzungsgelder in 2025 insgesamt:                                   1.189,26 Euro

    (je Sitzung 132,14 Euro; Webinar 132,14 Euro)

    (4 Sitzungen Verwaltungsrat / 4 Sitzungen Kreditausschuss / 1 Tag Webinar)

    1. 2.   Stellv. Mitglied des Kassenausschusses der Rheinischen Zusatzversorgungskasse

    à Sitzungsgeld in 2025:                                                  228,20 Euro

    (2 Sitzungen)

    1. 3.   Mitglied im Kommunalbeirat der Westenergie AG und OIE

    à Sitzungsgeld in 2025:                                               3.200,00 Euro

    (2 Sitzungen inkl. Jahresvergütung)


    1. 4.   Mitglied in der Verbandsversammlung des KommZB

    à Sitzungsgeld in 2025:                                                   100,00 Euro

    (1 Sitzung)

    1. 5.   Gewähltes Mitglied im Trägerausschuss des Sparkassenverbandes RLP

    à Sitzungsgeld in 2025:                                                   206,00 Euro

    (2 Sitzungen)

    1. 6.   Mitglied im Regionalausschuss der evm (Energieversorgung Mittelrhein AG)

    à Sitzungsgeld in 2025:                                                   250,00 Euro

    (1 Sitzung)


     

    Vergütung Gesamt: 13.762,26 Euro

    b)            Weitere Nebentätigkeiten/ Ehrenämter ohne Vergütungen

    Nr.

    Organisation

    Gremium

    Funktion

    Anzahl
    Zeitaufwand
    in Stunden 2025

    7.

    Romantischer Rhein GmbH

    Aufsichtsrat

    Stellv. Vorsitzender

    2

    8.

    Romantischer Rhein GmbH

    Gesellschafterversammlung

    Mitglied

    9.

    Hunsrück-Touristik GmbH

    Aufsichtsrat

    Vorsitzender

    7

    10.

    Hunsrück-Touristik GmbH

    Gesellschafterversammlung

    Vorsitzender

    3

    11.

    BUGA 2029 GmbH

    Gesellschafterversammlung

    Mitglied

    3

    12.

    BUGA 2029 GmbH

    Aufsichtsrat

    ständiger Gast
    kein Mitglied

    4

    13.

    Rhld-Pfalz Tourismus GmbH

    Aufsichtsrat

    Mitglied

    2

    14.

    Rhld-Pfalz Tourismus GmbH

    Gesellschafterversammlung

    Mitglied

    15.

    Kommunal-Akademie Rhld-Pfalz e.V.

    Vorstand

    Mitglied

    16.

    Kommunal-Akademie Rhld-Pfalz e.V.

    Mitgliederversammlung

    Mitglied

    17.

    Regionalrat Wirtschaft

    Kuratorium

    Vorsitzender

    4

    18.

    Sparkassenstiftung Kreissparkasse Rhein-Hunsrück

    Kuratorium

    Vorsitzender

    7

    19.

    Ströher-Stiftung

    Kuratorium

    Vorsitzender

    20.

    Zweckverband WOM

    Verbandsversammlung

    Vorsitzender

    2,5

    21.

    Rhein-Hunsrück-Entsorgung

    Verwaltungsrat

    Vorsitzender

    4

    22.

    Naturpark Soonwald e.V.

    Mitgliederversammlung

    Mitglied

    1,5

    23.

    Naturpark Soonwald e.V.

    Vorstand

    Vorsitzender

    1

    24.

    Mittelrhein-Wein e.V.

    Vorstand

    Vorsitzender

    6,5

    25.

    Mittelrhein-Wein e.V.

    Mitgliederversammlung

    Vorsitzender

    2,5

    26.

    GVV Kommunalversicherung

    Regionalbeirat

    Mitglied

    27.

    Unfallkasse

    Vertreterversammlung

    Stellv. Mitglied für die Sozialwahlen 2023

    28.

    SPNV-Nord

    Verbandsversammlung

    Mitglied

    6

    29.

    VRM

    Gesellschafterversammlung

    Mitglied

    6

    30.

    Agentur für Arbeit Bad Kreuznach

    Verwaltungsausschuss

    Mitglied

    2

    31.

    Jobcenter Rhein-Hunsrück

    Trägerversammlung

    Vorsitzender

    7,5

    32.

    Sparkassenverband

    Verbandsversammlung

    Mitglied

    3

    33.

    Zweckverband WOM

    Vorstand

    Vorsitzender

    10

    34.

    Planungsgemeinschaft

    Regionalvorstand

    gewähltes Mitglied

    4

    35.

    Planungsgemeinschaft

    Regionalvertretung

    geborenes Mitglied

    4

    36.

    BUGA 2029 GmbH

    Gesellschafterversammlung

    Vorsitzender

    4

    38.

    Landkreistag

    Schul- u. Kulturausschuss

    Mitglied

    4

    39.

    Geschäftsstelle Wiederaufbau beim MdI

    Härtefallkommission

    Mitglied

    40.

    Energiegesellschaft Rhein-Hunsrück mbH

    Gesellschafterversammlung

    Vorsitzender

    1,5