Die Sonderregelung gilt zunächst befristet bis zum 31.10.2026 für alle Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebiets, also im Rhein-Hunsrück-Kreis.
An den Taxis ist ein Hinweis auf die Erhebung des Zuschlags anzubringen. Bei Ruf- oder Bestellfahrten sollen die Kunden bereits bei der Auftragsannahme auf die Pauschale hingewiesen werden.
