Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Ist ein Bauantrag eingereicht, so kann der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Teile oder Bauabschnitte des Vorhabens auf Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung genehmigt werden (Teilbaugenehmigung). Die Genehmigung kann auf Antrag verlängert werden.
Die Verlängerung kann von der Bauaufsichtsbehörde mit neuen Nebenbestimmungen verbunden werden.
Verfahrensablauf
Sie müssen vor Ablauf der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung in Textform bei der unteren Bauaufsichtsbehörde die Verlängerung beantragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen vor Ablauf der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung (4 Jahre) in Textform bei der unteren Bauaufsichtsbehörde die Verlängerung beantragen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
In Textform gestellter Antrag.