Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, Ihre Berufsqualifizierung aber noch nicht vollständig anerkannt wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme erhalten.
Dafür muss ein sogenanntes Anerkennungsverfahren durchgeführt worden sein, in dem feststellt wurde, dass Qualifizierungsmaßnahmen zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede der ausländischen Qualifikation im Vergleich zur deutschen Ausbildung erforderlich sind für die
- Anerkennung Ihres Berufsabschlusses (Feststellung der Gleichwertigkeit zu einer inländischen Berufsqualifikation) oder
- Erteilung der Berufsausübungserlaubnis (Berufszugang).
Zu den Qualifizierungsmaßnahmen zählen Anpassungs- und Ausgleichsmaßnahmen in theoretischer und praktischer Form, zum Beispiel:
- Praktika im Betrieb
- theoretische Lehrgänge
- Mischformen von beiden
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen
- Sprachkurse
- Ablegen einer Prüfung
Die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist befristetet. Sie wird für bis zu 24 Monate erteilt und kann bis zu einer Dauer von längstens 3 Jahren verlängert werden.
Sie müssen über die der Qualifizierungsmaßnahme entsprechenden Sprachkenntnisse verfügen, in der Regel A2. Im Einzelfall können auch niedrigere Sprachkenntnisse ausreichend sein, wenn zum Beispiel der weitere Spracherwerb Bestandteil der Qualifizierungsmaßnahme ist.
Wenn Ihre Qualifizierungsmaßnahme überwiegend in einem Betrieb stattfindet, muss die Bundesagentur für Arbeit in der Regel zustimmen.
Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung ausländischer Berufsqualifikationen eine von der Qualifizierungsmaßnahme unabhängige Beschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche ausüben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Hunsrück-KreisInhalt der Landesleistung
- gültiger Reisepass
- digitales biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Visum, soweit erforderlich
- Defizit- Bescheid der Anerkennungsstelle
- Nachweis über mindestens hinreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau A 2
- Nachweise über die beabsichtigte Qualifizierungsmaßnahme, ggfls. Weiterbildungsplan
- Nachweise zum Lebensunterhalt
- Mietvertrag
- Nachweis über Ihre KrankenversicherungWelche Fristen muss ich beachten?
Beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums.
Antragsfrist: 8 Wochen
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
- Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
- Information for international skilled workers on the recognition of residence permits on the German Government's "Make it in Germany" portal
- Information portal of the German government for the recognition of foreign professional qualifications
- Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland zum Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen auf dem Portal "Make it in Germany" der Bundesregierung
- Informationen zum Anerkennungsverfahren bei der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung für ausländische Verfahren
- Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen