Kindeswohlgefährdung: konkrete Anhaltspunkte

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz und eine individuelle Entwicklung. Demnach haben sie das Recht sich zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu entwickeln, wofür sie einen geschützten Rahmen benötigen.
    Dieser geschützte Rahmen ist bei möglichen Kindeswohlgefährdungen, wie Vernachlässigung, körperlicher und psychischer Gewalt sowie sexuellen Übergriffen, nicht mehr gegeben.

    Sollten Sie Hinweise haben, dass das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen nicht gewährleistet ist, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

    Unsere Aufgabe ist es, jeden Hinweis sorgfältig zu prüfen und das Gefährdungsrisiko einzuschätzen. Ihre Meldung bietet uns die Möglichkeit, die Kinder und Jugendlichen zu schützen und den betroffenen Familien gegebenenfalls frühzeitig eine Unterstützungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen.