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Leistungsbeschreibung
Die Nutria (Myocastor coypus), auch Sumpfbiber genannt, stammt ursprünglich aus Südamerika und wurde in Europa zur Pelzgewinnung eingeführt. Heute lebt sie in vielen Gewässern Deutschlands – auch in Rheinland-Pfalz – und gilt als etablierte, aber invasive Art.
Probleme durch die Nutria
Als invasive Art richtet die Nutria in sensiblen Lebensräumen erhebliche Schäden an:
- Unterhöhlung von Ufern, Deichen und Wegen durch ihre Bauten
- Verdrängung seltener Röhricht- und Wasserpflanzen
- Störung von Brut- und Rastplätzen für Wasservögel
- Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen in Gewässernähe
Zudem kann sie Krankheiten wie die Tularämie (Hasenpest) übertragen.
Rechtlicher Status
Die Nutria gilt laut EU-Verordnung 1143/2014 als invasiv gebietsfremde Art von unionsweiter Bedeutung. Daraus ergeben sich verschiedene rechtliche Vorgaben:
- Förderung oder Haltung ist verboten.
- Wiederaussetzen in die Natur ist untersagt.
- Bei Managementmaßnahmen (z. B. Entnahme) sind landesrechtliche Regelungen zu beachten.
Nutria im Rhein-Hunsrück-Kreis
Auch im Rhein-Hunsrück-Kreis wurde die Nutria bereits in einzelnen Gewässerabschnitten nachgewiesen. Besonders betroffen sind vegetationsreiche Uferzonen und Überschwemmungsbereiche, in denen sie durch Fraß und Wühlaktivität empfindliche Biotope schädigen kann.
Die Untere Naturschutzbehörde arbeitet mit unterer Jagdbehörde, Gewässerunterhaltungspflichtigen und Landwirten zusammen, um Vorkommen zu dokumentieren und Schäden zu minimieren. Hinweise auf Nutria-Vorkommen oder Schäden an Uferanlagen können direkt an die Behörde gemeldet werden.