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Leistungsbeschreibung
Reptilien sind in Rheinland-Pfalz nur mit wenigen Arten vertreten, doch diese sind umso bemerkenswerter. Im Rhein-Hunsrück-Kreis leben unter anderem Mauereidechse, Blindschleiche und in geeigneten Lebensräumen auch Schlingnatter oder Zauneidechse. Als wechselwarme Tiere sind sie auf wärmebegünstigte, strukturreiche Lebensräume angewiesen – z. B. sonnige Waldränder, Trockenmauern, Bahntrassen, Heideflächen oder Böschungen.
Rechtlicher Schutz
Alle in Deutschland vorkommenden Reptilienarten sind nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders oder streng geschützt. Verboten sind:
- das Fangen, Verletzen oder Töten
- das Stören während der Fortpflanzung oder Winterruhe
- die Zerstörung oder Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Reptilien im Rhein-Hunsrück-Kreis
Die Verbreitung ist oft lokal begrenzt – meist in wärmebegünstigten Hanglagen, entlang von Bahntrassen, an Trockenmauern oder in ehemaligen Steinbrüchen. Arten wie die Zauneidechse finden sich z. B. an extensiv gepflegten Wiesenrändern oder auf Brachflächen. Die Blindschleiche, obwohl beinlos, ist eine Echse und häufig in Gärten, Wäldern oder Heckenstrukturen anzutreffen.
Was Sie tun können
- Stein- und Totholzhaufen erhalten oder anlegen
- Offene, sonnige Strukturen fördern, z. B. Böschungen nicht vollständig begrünen
- Gartenarbeiten rücksichtsvoll durchführen, insbesondere im Frühjahr und Herbst
- Beobachtungen melden – z. B. an die Untere Naturschutzbehörde oder lokale Kartierungsprojekte
- Bei geplanten Erd- oder Bauarbeiten im ländlichen Raum: rechtzeitig klären lassen, ob Vorkommen betroffen sein könnten
Rechtsgrundlage