Amphibien

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Amphibien gehören zu den auffälligsten und zugleich am stärksten gefährdeten Tiergruppen unserer heimischen Tierwelt. Typische Vertreter wie Grasfrosch, Erdkröte, Feuersalamander oder Teichmolch sind wichtige Indikatoren für eine intakte, strukturreiche Landschaft – mit sauberen Gewässern, extensiv genutzten Wiesen und naturnahen Waldrändern. Viele Arten erleben jedoch seit Jahrzehnten starke Rückgänge.


    Rechtlicher Schutz


    Alle heimischen Amphibienarten stehen unter Schutz.
     Rechtsgrundlage ist der § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG):

    • Fangen, Töten, Stören sowie Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind verboten.
    • Besonders streng geschützt sind u. a. Gelbbauchunke, Kreuzkröte und Kammmolch.

    In Rheinland-Pfalz ergänzt § 24 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) diese Regelungen, etwa durch die Pflicht zur Prüfung von Auswirkungen bei baulichen Maßnahmen oder Gewässerumbauten.

    Amphibienschutz im Rhein-Hunsrück-Kreis

    Im Kreisgebiet sind verschiedene Amphibienarten heimisch, vor allem in strukturreichen Landschaften mit extensiver Nutzung. Zur Förderung ihrer Bestände im Rhein-Hunsrück-Kreis werden Stillgewässer, sogenannte, Himmelsteiche, angelegt, die durch Ersatzzahlungen über die Stiftung Natur und Umwelt finanziert werden. 

    Was Sie tun können

    • Fahrten in den frühen Abendstunden im Frühjahr vermeiden oder verlangsamen, vor allem in bekannten Wanderbereichen
    • Amphibienzäune respektieren – bitte keine Tiere selbst umsetzen!
    • Teiche naturnah gestalten – ohne Fische, mit flachen Ufern
    • Tümpel und feuchte Gräben nicht zuschütten oder drainieren
    • Amphibienbeobachtungen gern an die Untere Naturschutzbehörde melden
  • Rechtsgrundlage