Invasive Arten

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Invasive Arten sind gebietsfremde Pflanzen oder Tiere, die sich in neuen Lebensräumen selbstständig ausbreiten und dabei einheimische Arten, Ökosysteme oder sogar die menschliche Gesundheit und Wirtschaft gefährden. Viele dieser Arten wurden absichtlich eingeführt – etwa als Zierpflanzen, Nutztiere oder Aquarienbesatz – andere gelangten unbeabsichtigt über Handelswege nach Europa.


    Rechtlicher Rahmen

    Die Grundlage für den Umgang mit invasiven Arten bildet die EU-Verordnung 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Ergänzt wird sie durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), insbesondere § 40.

    Die EU führt eine Unionsliste mit derzeit über 80 Arten, die in allen Mitgliedstaaten besonders reguliert werden müssen. Für diese Arten gilt u. a.:

    • Einfuhr-, Besitz- und Handelsverbot
    • Verbot der Zucht, Haltung und Freisetzung
    • Pflicht zur Bekämpfung und Kontrolle etablierter Populationen
    • Meldepflicht bei Auftreten

    In Rheinland-Pfalz wurden bisher 33 Arten in den letzten 25 Jahren nachgewiesen.


    Warum sind invasive Arten problematisch?

    Einige Arten haben sich in ihrer neuen Umgebung besonders erfolgreich angepasst – oft, weil natürliche Feinde fehlen. Die Folgen:

    • Verdrängung heimischer Arten durch Konkurrenz um Lebensraum und Nahrung
    • Veränderung empfindlicher Lebensräume (z. B. Auen, Moore, Uferbereiche)
    • Einschleppung neuer Krankheiten oder Parasiten
    • Wirtschaftliche Schäden, z. B. in Forst- oder Landwirtschaft
    • Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt


    Beispiele invasiver Arten im Rhein-Hunsrück-Kreis

    Im Kreisgebiet treten verschiedene invasive Arten auf, darunter:

    • Pflanzen: Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera), Japanischer Staudenknöterich (Fallopia japonica), Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum)
    • Tiere: Nutria (Myocastor coypus), Asiatische Hornisse (Vespa velutina), Waschbär (Procyon lotor), Nilgans (Alopochen aegyptica)
  • Rechtsgrundlage