Fledermäuse

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Fledermäuse sind faszinierende und zugleich äußerst sensible Wildtiere. Als einzige aktiv fliegende Säugetiere Europas spielen sie eine wichtige Rolle im Ökosystem – vor allem bei der Regulation von Insektenpopulationen. Gleichzeitig sind alle heimischen Fledermausarten in Deutschland streng geschützt – denn ihre Bestände sind durch Lebensraumverlust, Sanierungen an Gebäuden und Störungen in Quartieren stark gefährdet.

    Rechtlicher Schutz

    Der Schutz von Fledermäusen ist im Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 BNatSchG) sowie in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) geregelt. Alle in Deutschland vorkommenden Fledermausarten zählen zu den streng geschützten Arten.

    Daher gilt:

    • Fledermäuse dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden.
    • Ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten (z. B. Dachböden, Hohlräume, Baumhöhlen) dürfen nicht beschädigt, zerstört oder beseitigt werden – auch dann nicht, wenn sie gerade nicht besetzt sind.
    • Störungen sind verboten, wenn sie den Erhalt der lokalen Population beeinträchtigen können.


    Diese Schutzvorschriften gelten ganzjährig und unabhängig vom aktuellen Nutzungszustand eines Quartiers.


    Quartiere in Gebäuden

    Viele Fledermausarten nutzen Gebäude als Quartier – insbesondere:

    • Dachstühle und Mauerspalten,
    • Fensterläden und Rollladenkästen,
    • Hohlräume hinter Fassadenverkleidungen,
    • Keller und Gewölbe.

    Besonders betroffen sind Arten wie Zwergfledermaus, Großes Mausohr, Breitflügelfledermaus oder Mopsfledermaus.

    Artenschutz bei Bau- oder Sanierungsmaßnahmen – § 24 LNatSchG

    Nach § 24 Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG) muss bei allen Bau-, Abbruch- oder Sanierungsmaßnahmen geprüft werden, ob geschützte Tierarten betroffen sein könnten – insbesondere Fledermäuse als Gebäudebewohner.

    Das bedeutet:

    • Die Bauherrschaft bzw. der Eigentümer ist verpflichtet, eine artenschutzrechtliche Prüfung vorzunehmen.
    • Ist ein Fledermausquartier betroffen, dürfen Arbeiten nicht ohne vorherige Genehmigung erfolgen.
    • In vielen Fällen sind Ersatzquartiere, zeitliche Einschränkungen oder spezielle Maßnahmen erforderlich.

    Die untere Naturschutzbehörde unterstützt bei der Einschätzung und koordiniert ggf. die fachgutachterliche Begleitung.

    Fledermausschutz im Jahresverlauf

    Fledermäuse nutzen unterschiedliche Quartiere im Jahresverlauf:

    • Sommerquartiere (Mai–August): Wochenstuben zur Jungenaufzucht – besonders empfindlich.
    • Übergangsquartiere (Frühjahr/Herbst): Rast- und Schlafplätze.
    • Winterquartiere (Oktober–März): frostfreie, ungestörte Orte zur Winterruhe.

    Alle diese Quartiertypen sind streng geschützt – auch wenn sie nur zeitweise genutzt werden.


    Was ist zu beachten?

    • Vor Baubeginn ist stets zu prüfen, ob Fledermausquartiere vorhanden sind (§ 24 Abs. 2 LNatSchG).
    • Quartiere dürfen nicht ohne Genehmigung beseitigt werden, auch wenn sie ungenutzt erscheinen.
    • Ersatzquartiere (z. B. spezielle Fledermauskästen) können in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde geschaffen werden.
    • Keine Arbeiten an Quartieren während der Jungenaufzucht oder Winterruhe.
    • Nachtarbeiten mit starkem Licht und Lärm sollten in sensiblen Zeiträumen vermieden werden.


    Fledermäuse im Rhein-Hunsrück-Kreis


    Im Rhein-Hunsrück-Kreis kommen zahlreiche Fledermausarten vor, darunter Zwergfledermaus, Braunes Langohr, Wasserfledermaus und Großes Mausohr. Die Tiere leben oft unbemerkt in Gebäuden, alten Bäumen oder unter Brücken – und benötigen Schutz vor Störungen und dem Verlust ihrer Lebensstätten.

    Die untere Naturschutzbehörde berät bei geplanten Vorhaben, wenn Quartiere betroffen sein könnten und stimmt Untersuchungsumfänge mit Fachgutachtern ab.


    Was Sie tun können


    Fledermauskästen aufhängen: Ersatzquartiere an Gebäuden oder Bäumen können helfen, fehlende Spalten und Hohlräume zu kompensieren.

    Licht vermeiden: Künstliche Beleuchtung an Einflugstellen oder Jagdrevieren (z. B. Gewässerränder) kann Fledermäuse erheblich stören.

    Strukturreiche Gärten fördern: Nachtaktive Insekten – die Hauptnahrung der Fledermäuse – profitieren von naturnahen Gärten mit Wildpflanzen und alten Bäumen.

    Keine Panik: Fledermäuse sind völlig harmlos und bei uns nicht angriffslustig. Wer sie in Gebäuden duldet, leistet aktiven Artenschutz.

  • Rechtsgrundlage