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Leistungsbeschreibung
Gesetzlich geschützte Biotope sind besonders wertvolle Lebensräume, die aufgrund ihrer ökologischen Bedeutung unter besonderem Schutz stehen. Sie zeichnen sich durch ihre typische Vegetation, ihre hohe Artenvielfalt oder ihre Seltenheit aus und sind häufig Rückzugsräume für bedrohte Tier- und Pflanzenarten.
Die rechtliche Grundlage bildet § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit § 15 des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz. Der Schutz gilt unmittelbar – das heißt, ein Biotop ist bereits durch seine tatsächliche Ausprägung geschützt, unabhängig davon, ob es behördlich kartiert oder beschildert ist.
Welche Biotope sind gesetzlich geschützt?
Zu den gesetzlich geschützten Biotopen zählen unter anderem:
- natürliche und naturnahe Stillgewässer (z. B. Teiche, Weiher, Tümpel),
- Quellen, Sümpfe und Moore,
- naturnahe Fließgewässerabschnitte mit begleitender Vegetation,
- Feucht- und Nasswiesen,
- Trockenrasen, Magerrasen und Borstgrasrasen,
- Hecken, Feldgehölze, Alleen und Streuobstwiesen,
- Felsbiotope, Blockhalden und offene Felskuppen,
- Magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen
Die genaue Einstufung richtet sich nach fachlichen Kriterien, wie z. B. Strukturvielfalt, Artenbestand oder Standortbedingungen.
Was ist erlaubt, was nicht?
In gesetzlich geschützten Biotopen sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung führen können. Dazu gehören etwa:
- das Entfernen von Gehölzen,
- das Verfüllen oder Entwässern von Feuchtstandorten,
- das Pflügen oder intensive Düngen von artenreichen Wiesen,
- das Aufschütten oder Bebauen von Biotopflächen.
Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich und bedürfen einer naturschutzrechtlichen Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde.
Bei Bauvorhaben werden oftmals Grünlandwiesen betroffen. Ist dies der Fall ist mittels einer Grünlandkartierung zu überprüfen ob ein gesetzlich geschütztes Biotop vorliegt. Ein Bericht ist den Antragsunterlagen beizufügen.
Ziele im Rhein-Hunsrück-Kreis
Der Schutz gesetzlich geschützter Biotope verfolgt das Ziel,
- seltene Lebensräume dauerhaft zu erhalten,
- das Überleben gefährdeter Arten zu sichern,
- den Naturhaushalt in seiner Vielfalt und Funktion zu bewahren,
- und die gewachsene Kulturlandschaft mit ihren typischen Strukturen zu erhalten.
Viele dieser Biotope sind auf eine angepasste Pflege angewiesen, etwa durch extensive Beweidung oder Mahd. So entsteht aus Schutz nicht Stillstand, sondern eine dauerhafte, nachhaltige Entwicklung wertvoller Lebensräume.
Rechtsgrundlage