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Leistungsbeschreibung
Der Rhein-Hunsrück-Kreis ist reich an naturnahen Landschaften und ökologisch wertvollen Lebensräumen. Um diese zu erhalten, sind mehrere Gebiete als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Naturschutzgebiete nach § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind rechtsverbindlich ausgewiesene Flächen, die dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft dienen. Der Schutz kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein – etwa zur Bewahrung seltener oder gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, zur Erhaltung wertvoller Lebensräume (Biotope) oder wegen der besonderen Eigenart, Schönheit oder wissenschaftlichen Bedeutung der Landschaft. Ziel ist es, diese Gebiete in ihrem natürlichen Zustand zu erhalten, weiterzuentwickeln oder wiederherzustellen.
Die Ausweisung von Naturschutzgebieten erfolgt durch die Oberen Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung. Diese Rechtsverordnungen sind verbindliche rechtliche Instrumente, die den Schutz von Natur und Landschaft in ausgewiesenen Gebieten sicherstellen. Sie definieren klare Regelungen und Einschränkungen, die den Erhalt von natürlichen Lebensräumen, gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sowie die landschaftliche Schönheit dieser Gebiete gewährleisten sollen.
Im Rhein-Hunsrück-Kreis gibt es aktuell 7 Naturschutzgebiete:
NSG-7100-139: Struth
Schutzzweck ist die Erhaltung des Bruchwaldes und der Feuchtwiesen mit ihren Wasserflächen als Standort bestandsbedrohter wildwachsender Pflanzenarten und als Lebensstätte bestandsbedrohter wildlebender Tierarten sowie aus wissenschaftlichen Gründen.
NSG-7100-257: Landwiesen
Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung der zwischen dem nördlichen und mittleren Quarzithöhenzug des Soonwaldes und im Quellbereich des Lametbaches vorkommenden Biotopen, hier insbesondere der artenreichen Feuchtwiesen, der typisch ausgebildeten Borstgrasrasen sowie des Eichen-Erlen-Birken-Sumpfwaldes
a) als Lebensraum seltener und naturraumtypischer Pflanzen- und Tierarten und der entsprechenden Lebensgemeinschaften,
b) aus wissenschaftlichen und landeskundlichen Gründen sowie
c) wegen der besonderen landschaftlichen Eigenart.
NSG-7100-117: Glashütter Wiesen
Schutzzweck ist die Erhaltung des Feuchtgebietes als Lebensraum seltener in ihrem Bestande bedrohter wildwachsender Pflanzen und Pflanzengesellschaften.
NSG-7100-276: Hintere Dick – Eisenbolz
Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung der Streuobstbestände und –wiesen
1. als Lebensraum seltener, in ihrem Bestand bedrohter Pflanzen- und Tierarten und der entsprechenden Lebensgemeinschaften,
2. wegen ihrer landschaftsbestimmenden und ortsbildprägenden Eigenart sowie
3. aus wissenschaftlichen und landeskundlichen Gründen.
NSG-7100-132: Kloppwiesen:
Schutzzweck ist die Erhaltung des Feuchtgebietes als Lebensraum seltener in ihrem Bestande bedrohter wildwachsender Pflanzen und Pflanzengesellschaften, sowie aus wissenschaftlichen und landeskundlichen Gründen.
NSG-7100-126: Nunkirche mit Rochusfeld
Schutzzweck ist die Erhaltung des Rochungsfeldes einschließlich der Nunkirche,
1. als Lebensraum seltener, in ihrem Bestand bedrohter wildwachsender Pflanzen und Pflanzengesellschaften aus wissenschaftlichen Gründen,
2. seiner Kirchenanlage mit Friedhof und altem Baumbestand aus landeskundlichen Gründen und
3. wegen seiner besonderen landschaftlichen Eigenart.
NSG-7100-023: Wacholderheide bei Rohrbach
Der Schutzzweck dieses Naturschutzgebietes wurde in der zugehörigen Verordnung nicht genau definiert.
Die einzelnen Naturschutzgebiete können unter naturschutz.rlp.de eingesehen und deren Rechtsverordnungen heruntergeladen werden.
Rechtsgrundlage