Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Hilfe zur Gesundheit / Krankenhilfe erhalten Menschen, die weder gesetzlich noch privat krankenversichert sind.
Verfahrensablauf
Anträge müssen zwingend vor der Behandlung gestellt werden. Im Rahmen der Antragsstellung wird geprüft, ob ein vorrangiger Krankenversicherungsschutz über eine gesetzliche, private oder ausländische Krankenversicherung besteht oder noch realisiert werden kann.
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten in der Regel Personen, bei denen eine wirtschaftliche Bedürftigkeit vorliegt. Die Hilfen sind daher – wie die übrigen Sozialhilfeleistungen auch – abhängig vom Einkommen und Vermögen der antragsstellenden Person und der Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Die Hilfen zur Gesundheit sind nachrangig gegenüber möglichen Leistungsansprüchen bei anderen Leistungsträgern, insbesondere gegenüber den Leistungen aus einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.