Jugendhilfeplanung

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung sind im § 80 SGB VIII festgelegt. Im Schwerpunkt geht es um die bedarfsgerechte Entwicklung und Steuerung der Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien. Hauptaufgaben der Jugendhilfeplanung sind, Bedarfsermittlung, Bestandserhebung, Planung von Angeboten, Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe, Beteiligung der freien Träger der Jugendhilfe (Gremienarbeit) . 

    Themenfelder der Aufgabengebiete der Jugendhilfeplanung des Rhein-Hunsrück-Kreises sind: 

    • Frühe Hilfen und Familienbildung
    • Inklusive Jugendhilfe
    • Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes
    • Kooperationsangebote Jugendhilfe und Schule
    • Kommunale Jugendförderung
    • Soziale Dorfentwicklung
    • Jugend- und Familienbeauftragte
    • Jugendberufshilfe
  • Weiterführende Informationen