Ratenzahlung / Stundung einer Forderung

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn eine Forderung nicht in einer Summe bezahlt werden kann, besteht die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu beantragen.
    Die Forderung wird dann über einen vereinbarten Zeitraum in Teilbeträgen beglichen.

    Voraussetzung für die Gewährung einer Stundung beziehungsweise Ratenzahlung ist gemäß § 23 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), dass die sofortige Einziehung der Forderung für die schuldnerische Person eine erhebliche finanzielle Härte darstellen würde.

    Der Antragsvordruck wird nach vorheriger Rücksprache ausgehändigt.

    Jeder Antrag wird individuell geprüft.


    Bitte beachten Sie:
    Für die Dauer der Ratenzahlungsvereinbarung fallen Stundungszinsen an.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Zur Prüfung des Antrags benötigen wir Nachweise über die aktuelle finanzielle Situation, zum Beispiel:

    • Einkommensnachweise 
    • aktuelle Kontoauszüge der letzten drei Monate (Vermögensauskunft der Bank)
    • Nachweise über weitere finanzielle Verpflichtungen 
    • Mietvertrag, Grundvermögen, etc.