Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.

    Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.