Beförderung zur Schule (Berufsfachschule I und II + Berufsvorbereitungsjahr) beantragen

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Die Schülerbeförderung erfolgt im Rhein-Hunsrück-Kreis bis auf wenige Ausnahmen im öffentlichen PersonenNahVerkehr (ÖPNV).

    Die konkreten Fahrpläne können in der elektronischen Fahrplanauskunft des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (www.vrminfo.de) abgerufen werden.


    Grundsätzlich werden Fahrtkosten bis zur nächstgelegenen Schule der jeweiligen Schulart übernommen.

    Der kürzeste, nicht besonders gefährliche Fußweg zwischen Wohnung und Schule ist länger als vier Kilometer.

    Die zu besuchende Schule muss im Rhein-Hunsrück-Kreis liegen.

    Sofern kein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung besteht, können Sie die Fahrkarten bei den Verkehrsunternehmen auf eigene Rechnung erwerben.


    Achtung: Schülerfahrtkosten werden vom Zeitpunkt der Antragstellung übernommen (Eingang bei der Kreisverwaltung); eine rückwirkende Geltendmachung ist ausgeschlossen.

  • Verfahrensablauf

    Um Schülerfahrkarten zu erhalten, müssen Sie den Antrag online stellen. 

    Der Antrag kann für folgende Schularten genutzt werden:

    Berufsvorbereitungsjahr

    Berufsfachschule I

    Berufsfachschule II

    Online ausfüllen, per Mausklick absenden, fertig.


    Aktuell stellt die Kreisverwaltung das Deutschlandticket im Rahmen der Schülerbeförderung entweder

    als Chipkarte oder als Handy-App-Ticket zur Verfügung. Die Chipkarten werden den Schulen von der

    Kreisverwaltung zugeleitet. Dort werden sie an die Schülerinnen und Schüler ausgehändigt. Das

    Handy-Ticket erhalten die Schülerinnen und Schüler direkt über eine App auf das eigene Smartphone.

    Die erforderlichen Zugangsdaten werden über die Schulen ausgegeben.


    Wichtig:

    Der Antrag in der Berufsfachschule I und II sowie dem Berufsvorbereitungsjahr ist für die Dauer des Schulbesuchs jährlich zu stellen. Wird im laufenden Schuljahr die Schule verlassen, gewechselt oder gibt es Änderungen in den persönlichen Daten (z. B. Wohnsitzwechsel), ist unverzüglich Kontakt mit der Kreisverwaltung aufzunehmen.

    Alle zur Verfügung gestellten Fahrausweise verlieren mit Ablauf des Schuljahres ihre Gültigkeit.

    Die Kosten für zu Unrecht erhaltene Tickets aufgrund unterlassener Änderungsmitteilung stellt die Kreisverwaltung den Personensorgeberechtigten in Rechnung.


  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bei Verlust von Fahrausweisen wenden Sie sich bitte unmittelbar an das zuständige Verkehrsunternehmen (DB Regio Bus Mitte GmbH). 

    Der Antrag kann direkt über die Homepage der DB Regio Bus Mitte GmbH gestellt werden. Die Ausstellung einer Ersatzfahrkarte ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind durch die Schüler/­Personensorgeberechtigten zu tragen.

    Die Ersatzchipkarte und die Zugangsdaten für das Handyticket erhalten Sie von der DB Regio Bus Mitte GmbH.


  • Weiterführende Informationen

    Die Schülerbeförderung im Rhein-Hunsrück-Kreis erfolgt, bis auf wenige Ausnahmen, im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

    Nach den Schülerbeförderungsrichtlinien dürfen in den Bussen alle Sitzplätze und maximal 70 % der Stehplätze ausgelastet werden.