Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Jugendräume sind dezentral in den Ortsgemeinden angesiedelt und bieten sich als niedrigschwellige Treffpunkte an. Sie sind Entwicklungsräume für junge Menschen. Treffpunkte für Peers erfahren insbesondere nach der Pandemie und ihren starken Einschränkungen sozialer Kontakte eine besondere Bedeutung. Jugendräume im Rhein-Hunsrück-Kreis stehen seit jeher in der Tradition von Angeboten partizipativer Jugendarbeit. Sie basieren auf Strukturen der Selbstverwaltung. Träger von Jugendräumen sind i.d.R. die Ortsgemeinden. Der Landkreis fördert die Inneneinrichtung von Jugendräumen und unterscheidet in der Förderhöhe hier zwischen Ersteinrichtung und Ersatzbeschaffungen. Fördergrundlage ist die Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für Jugendeinrichtungen gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschuss vom 18.03.2024.
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