Förderung von Jugendzentren, Förderung der Jugendverbände

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Jugendarbeit mit ihren Angeboten wird als dritte Sozialisationsinstanz neben Familie und Schule gewertet. Angebote der Jugendarbeit nach §11 SGB VIII stehen an der Spitze der Jugendhilfeleistungen im SGB VIII. Sie richten sich ausschließlich an Kinder und Jugendliche, eine Antragstellung zur Teilnahme ist nicht notwendig. Die  Förderung von Jugendarbeit ist für den Rhein-Hunsrück-Kreis unverzichtbar. Angebote der Jugendarbeit sind gekennzeichnet durch Freiwilligkeit, Partizipation, Selbstorganisation, Ganzheitlichkeit und Wertegebundenheit. Der Landkreis fördert Jugendzentren mit ihren Angebotenen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, sowie Jugendverbände mit ihren trägerspezifischen Angeboten. Fördergrundlage der Jugendzentren ist die Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für Jugendeinrichtungen gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschuss vom 18.03.2024. Fördergrundlage für Angebote durch Jugendverbände sind die Richtlinien des Rhein-Hunsrück-Kreises zur Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der außerschulischen Jugendbildung vom 21.06.2023, sowie die Richtlinien über Zuwendungen an Jugendgruppen und Vereine zur Förderung der Jugendarbeit vom 15.11.2023. Der Landkreis fördert außerdem den jugendpolitischen zusammenschluss der Jugendverbände, den Kreisjugendring Rhein-Hunsrück e.V.

  • Weiterführende Informationen