Verwendung der Fördermittel Landesferienbetreuung

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Maßnahmen der Wochenferienbetreuung für Schulkinder werden nach vorheriger Antragstellung über Mittel der Landesferienbetreuung Rheinland-Pfalz gefördert. Die Antragstellung erfolgt über das Kreisjugendamt Rhein-Hunsrück-Kreis. Das Kreisjugendamt entscheidet über die Mittelverteilung. Voraussetzungen der Förderung sind, dass die Maßnahmen mindestens 5 zusammenhängende Werktage umfassen, sowie eine tägliche Betreuung von 8 Stunden inklusive Mittagsverpflegung gewährleistet wird. Die Träger der Maßnahmen (Vereine, Jugendverbände, freie Jugendhilfeträger) stellen die Anträge beim Jugendamt.