Landesblindengeld

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Das Landesblindengeld ist eine Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen. Aus diesem Grund ist bei der Antragstellung der Schwerbehindertenausweis einzureichen. Ein Anspruch besteht, wenn das Merkzeichen "Bl" eingetragen ist.

    Die Leistung wird nicht gewährt, wenn sich die blinde Person in einer Einrichtung länger als 4 Wochen aufhält. Dies kann ein Alten- und Pflegeheim sein. Leistungen, die blinde Menschen nach anderen Rechtsvorschriften für den gleichen Zweck wie das Blindengeld erhalten, werden  auf das Blindengeld angerechnet. Dies ist unter anderem das Pflegegeld.