Lebensmittelbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Das Infektionsschutzgesetz schreibt in Paragraph 42 „Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote“ für Personal in lebensmittelverarbeitenden Betrieben gewisse gesundheitliche Anforderungen vor, da manche Krankheitserreger auf Lebensmittel übergehen und so auf andere Menschen übertragen werden können. Gesundheitliche Anordnungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln dienen dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken. Sie regeln insbesondere Tätigkeitsverbote, Belehrungen und Maßnahmen bei übertragbaren Erkrankungen nach den Vorgaben des Infektionsschutzrechts. Die Einhaltung wird durch die zuständigen Behörden überwacht.  

  • Verfahrensablauf

    Bitte lesen Sie den Text vollständig.

    1. Teilnahme erforderlich für:

    - Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder verkaufen

    - Beschäftigte in Gastronomie, Bäckerei, Metzgerei etc.

    - Mitarbeitende in Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung


    2. Belehrung durchführen

    - Sprache oben rechts wählbar

    - Nutzungs- & Datenschutzbestimmungen akzeptieren

    - Persönliche Daten eingeben

    - Ausweisdokumente bereithalten

    - Ggf. Nachweis zur Gebührenbefreiung hochladen


    3. Ablauf

    - Alle Filmclips vollständig ansehen

    - Quizfragen richtig beantworten

    - Belehrung komplett durchführen

    - Antrag absenden

    - PDF-Antrag herunterladen oder Vorgangsnummer notieren


    4. falls Sie sich nicht mit der BundID angemeldet haben: Nachweise einreichen

    - Kopie Ausweis (Vorder- & Rückseite) + Fragebogen übermitteln per

        - Portal-Upload auf der Seite "1.8 Erklärung" unter der Rubrik "Nachweis eines ärztlichen Zeugnisses" (Fragebogen und Ausweisdokument müssen in 

          einer PDF-Datei zusammengefasst sein)

        - Gesicherter Upload über Cryptshare: https://cryptshare.rheinhunsrueck.de/Start;jsessionid=node0ixss13cuyea1cfaiaabx4aoz767181.node0?0

    - Post: Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Gesundheitsamt, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern oder

    - E-Mail: belehrung@rheinhunsrueck.de (nicht empfohlen, außer mit Passwortschutz/Verschlüsselung)


    5. Gebühr überweisen (30,00€)

    - Empfänger: Rhein- Hunsrück-Kreis Kreisverwaltung

    - IBAN: DE04 5606 1790 0010 0035 31

    - BIC: MALADE51SIM

    - Verwendungszweck: 50006014 „Ihr Name“, IfSG: EfA-RP-prod.-„Ihre Vorgangs-Nr.“ 

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Bitte "Ihr Name" und "Ihre Vorgangs-Nr." entsprechend ersetzen.

    ⚠️ Ohne korrekten Verwendungszweck keine Zuordnung möglich!

    (QR-Code zum Einscannen in Ihrer Banking-App)


    6. Bescheinigung erhalten

    - Prüfung nach Zahlungseingang & Dokumentenversand

    - Bescheinigung wird per Post zugestellt (Bearbeitungszeit + Postweg beachten)


    7. Wichtig

    - Bescheinigung gut aufbewahren

    - Keine Duplikate oder Zweitschriften möglich


    Link zur Belehrung

    Link zum Hochladen der Antragsdateien