Gekoppelte Tierprämien

Anträge / Formulare

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Die Verwaltungsleistung „gekoppelte Tierprämien“ umfasst die fachliche Prüfung, Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen auf tierbezogene Direktzahlungen gemäß den jeweils geltenden agrar- und beihilferechtlichen Vorgaben. Dazu gehören die Kontrolle der Antragsvoraussetzungen, insbesondere Tierhaltung, Tierzahlen, Haltungszeiträume sowie die Einhaltung einschlägiger Förderbedingungen. Die Leistung beinhaltet den Abgleich der Antragsdaten mit relevanten Fachregistern und Kontrollsystemen sowie die Durchführung administrativer und ggf. vor-Ort-Kontrollen. Auf Basis der Prüfergebnisse erfolgt die Berechnung der förderfähigen Prämienhöhe unter Berücksichtigung von Kürzungen oder Sanktionen. Abschließend werden die Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheide erstellt und die Auszahlung veranlasst. Zudem umfasst die Leistung die fachliche Beratung der Antragstellenden und die Bearbeitung von Widersprüchen.

  • Weiterführende Informationen