Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Wenn ein Leben zu Hause wegen hoher Pflegebedürftigkeit nicht mehr möglich ist, bieten Altenpflegeheime als stationäre Pflegeeinrichtungen ein umfassendes Angebot an professionellen Versorgungs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen, um die Lebensqualität älterer Menschen zu erhalten und zu steigern. Es erfolgt eine Einstufung des Pflegebedarfs (Pflegegrad) durch die zuständige Pflegeversicherung.
Antragstellung
Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, wenden Sie sich gerne telefonisch oder schriftlich an die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen.
Voraussetzungen
Reichen die eigenen Mittel und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die Heimkosten zu bezahlen, kann Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und die Pflege nicht länger zu Hause sichergestellt werden kann.
Das Einkommen ist grundsätzlich in voller Höhe zur Deckung der anfallenden Heimpflegekosten einzusetzen. Verbleibt ein Partner oder eine Partnerin zu Hause erfolgt eine gesonderte Berechnung des Eigenanteils. Dem Heimbewohner/Der Heimbewohnerin verbleibt ein monatlicher Barbetrag zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Wichtig: Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine rückwirkende Übernahme der Kosten nicht möglich ist.
Weiterführende Informationen