Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Das Ziel der Dorferneuerung im Rhein-Hunsrück-Kreis besteht im Erhalt und der Weiterentwicklung der Dörfer als eigenständige Wohn-, Sozial- und Kulturräume. Dabei gilt es, den individuellen Charakter des einzelnen Ortsbildes zu bewahren.
Die Dorferneuerung gibt es seit Beginn der 1980er Jahre. Bis auf wenige Ausnahmen haben fast alle Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis ein Dorferneuerungskonzept erarbeitet und teilweise inzwischen schon fortgeschrieben.
Im Hinblick auf den zu erwartenden Rückgang und die Überalterung der Bevölkerung ist eine dauerhafte Auseinandersetzung mit der Weiterentwicklung und strukturellen Anpassung unserer Dörfer unabdingbar.
Ein wesentlicher Faktor bei der Dorfentwicklung ist eine aktive Bürgerbeteiligung aller Altersgruppen im Ort.
Durch das rheinland-pfälzische Dorferneuerungsprogramm stehen Fördergelder für nachhaltige ortsgerechte kommunale und private Projekte bereit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular Kommunale Dorferneuerung: 3-fach einreichen (2x in Schriftform, 1x digital)
- Übersicht Haushalts- und Finanzlage: 3-fach einreichen (2x in Schriftform, 1x digital)
- Mittelabruf: 2-einreichen
- Verwendungsnachweis (inklusive Sachkontenauszügen und Originalrechnungen gegen Rückgabe)
- Ausnahme: Vereinfachtes Verfahren bei Zuwendungen bis 100.000 Euro, siehe nächstes Formular. 2-fach einreichen - Erklärung des Zuwendungsempfängers (als Verwendungsnachweis im vereinfachten Verfahren bei Zuwendungen bis 100.000 Euro): 2-fach einreichen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragsfrist ist der 1. August eines Jahres