Überwachung der Arzneimittelanwendung beim Nutztier - Betriebskontrollen

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Die Anwendung von Arzneimitteln bei lebensmittelliefernden Tieren unterliegt zahlreichen gesetzlichen Vorschriften. Die rechtlichen Vorgaben dienen sowohl dem Schutz des Tieres als auch dem Verbraucherschutz.
    Zu den lebensmittelliefernden Tieren gehören folgenden Tierarten, unabhängig davon, ob sie als landwirtschaftliche Nutztiere oder Hobbytiere gehalten werden:

    Equiden (Pferd, Pony, Esel, etc.), Rinder, Ziegen, Schafe, Schweine, Geflügel (außer Ziervögel, Singvögel, Brieftauben), Kaninchen (außer nicht zur Schlachtung vorgesehene Kaninchen), Wild, Fische (außer Zierfische) und Bienen.