Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Um die Fischerei an einem bestimmten Gewässer ausüben zu können, benötigt man außer dem Fischereischein noch einen Fischereierlaubnisschein. Fischereierlaubnisscheine werden vom Inhaber des Fischereirechtes (Eigentümer, Verein oder Pächter) für das jeweilige Gewässer ausgestellt.
Rechtsgrundlage