Fischerprüfung

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Nach dem LFischG muss jeder, der den Fischfang in Rheinland-Pfalz ausüben will, einen auf seinen Namen lautenden gültigen Fischereischein bei sich führen.

    Bei der erstmaligen Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeines ist der Nachweis einer in der Bundesrepublik Deutschland bestandenen staatlichen Fischerprüfung vorzulegen.

    Für den Bereich des Rhein-Hunsrück-Kreises ist grundsätzlich die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück für die Abnahme der Fischerprüfungen zuständig.


    In Rheinland-Pfalz wird landeseinheitlich viermal im Jahr eine Fischerprüfung bei den unteren Fischereibehörden durchgeführt. In Absprache mit dem Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten werden die Prüfungen an folgenden Terminen durchgeführt:

    Erster Freitag im März

    Erster Freitag im Juni

    Erster Freitag im September

    Erster Freitag im Dezember

    Die Kreisverwaltungen des Rhein-Hunsrück-Kreises, Birkenfeld, Bad Kreuznach und Donnersbergkreis haben sich zusammengeschlossen und werden abwechselnd die Prüfung durchführen.

    Welche Kreisverwaltung wann die Prüfung durchführt, können Sie beim Veterinäramt erfragen.

  • Verfahrensablauf

    Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an vetamt@rheinhunsrueck.de.

  • Voraussetzungen

    Die Zulassung zur Fischerprüfung ist spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich bei der Behörde zu beantragen, in der die Fischereiprüfung stattfindet.

    Zur Prüfung zugelassen werden kann, wer am Tag der Prüfung das 13. Lebensjahr vollendet hat.

  • Rechtsgrundlage