Online-Dienste
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Ein Anspruch auf die Beförderung zum Kindergarten besteht im Rhein-Hunsrück-Kreis ab dem Monat, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat, bis zum Schuleintritt. Die Kosten werden vom Rhein-Hunsrück-Kreis übernommen, hierfür stellen die Eltern/Personenberechtigten einen Online-Antrag.
Die Beförderung erfolgt bis auf wenige Ausnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dort haben die Kindergartenkinder einen Anspruch auf einen Sitzplatz.
Wir möchten den Weg zum Kindergarten für Ihr Kind so sicher wie möglich gestalten. Aus diesem Grund wurden Sicherheitsanforderungen für die Beförderung zum Kindergarten festgelegt.
Hierzu wurde außerdem ein Flyer vom Kreiselternausschuss erstellt. Dieser ist in 10 verschiedenen Sprachen erhältlich.
Grundsätzlich werden Fahrtkosten vom Wohnort bis zur zuständigen Kita vom Rhein-Hunsrück-Kreis übernommen, wenn kein Platz in einer wohnortnahen Tageseinrichtung zur Verfügung steht und deshalb eine Tageseinrichtung in einer anderen Gemeinde besucht werden muss.
Verfahrensablauf
Der Antrag muss online gestellt werden.
- Findet ein vorzeitiger Austritt aus der Kita oder ein Wechsel in eine andere Kita statt oder ändern sich die persönlichen Daten (z. B. Namensänderung, Wohnortwechsel usw.), sind diese Angaben unverzüglich der Kreisverwaltung über den Online-Antrag mitzuteilen.
- Zu Unrecht gezahlte Fahrtkosten aufgrund unterlassener Änderungsmitteilung stellt die Kreisverwaltung den Personensorgeberechtigten in Rechnung.
Weiterführende Informationen
Voraussetzung für die Teilnahme an der Kita-Beförderung ist die Beantragung der Fahrkarte. Diese wird bei der Kreisverwaltung hinterlegt. Es erfolgt keine Ausgabe.
- Der Antrag ist für die Dauer des Kitabesuchs in der Regel nur einmal zu stellen, außer bei Änderungen der persönlichen Daten (s. oben).
- Die Kita-Beförderung im Rhein-Hunsrück-Kreis erfolgt, bis auf wenige Ausnahmen, im öf-fentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
- Alle Kinder haben einen Anspruch auf einen Sitzplatz.
- Detaillierte Auskünfte zur Kita-Beförderung sind in den Richtlinien des Landkreises mit dem dazugehörigen Maßnahmenkatalog geregelt. Diese finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Kreisverwaltung.
Hier finden Sie den Flyer des Kreiselternausschusses. Wählen Sie einfach Ihre Sprache aus und öffnen den entsprechenden Flyer.