Beförderung zur Schule (Klasse 5-10) beantragen

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Die Schülerbeförderung erfolgt im Rhein-Hunsrück-Kreis bis auf wenige Ausnahmen im Öffentlichen PersonenNahVerkehr (ÖPNV). 

    Die konkreten Fahrpläne können in der elektronischen Fahrplanauskunft des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (www.vrminfo.de) abgerufen werden.


    • Grundsätzlich werden Fahrtkosten bis zur nächstgelegenen Schule der jeweiligen Schulart übernommen.
    • Der kürzeste, nicht besonders gefährliche Fußweg zwischen Wohnung und Schule ist länger als vier Kilometer.
    • Die zu besuchende Schule muss im Rhein-Hunsrück-Kreis liegen.
    • Sofern kein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung besteht, können Sie die Fahrkarten bei den Verkehrsunternehmen auf eigene Rechnung erwerben.

    Achtung: Schülerfahrtkosten werden vom Zeitpunkt der Antragstellung übernommen (Eingang bei der Kreisverwaltung); eine rückwirkende Geltendmachung ist ausgeschlossen.

  • Verfahrensablauf

    Um Schülerfahrkarten zu erhalten, müssen Sie den Antrag online stellen.

    Antrag Sekundarstufe I (Klasse 5-10) für folgende Schulen:

    • Realschulen plus
    • Kooperative Gesamtschule Kirchberg
    • Integrierte Gesamtschulen
    • Realschule Marienberg Boppard
    • Gymnasien
    • Waldorfschule

     Online ausfüllen, per Mausklick absenden, fertig. 


    Aktuell stellt die Kreisverwaltung das Deutschlandticket im Rahmen der Schülerbeförderung entweder als

    Chipkarte oder als Handy-App-Ticket zur Verfügung. Die Chipkarten werden den Schulen von der Kreisverwaltung

    zugeleitet. Dort werden sie an die Schülerinnen und Schüler ausgehändigt. Das Handy-Ticket

    erhalten die Schülerinnen und Schüler direkt über eine App auf das eigene Smartphone. Die erforderlichen

    Zugangsdaten werden über die Schulen ausgegeben.


    Wichtig:

    Wird die Berufsfachschule I und II oder das Berufsvorbereitungsjahr an einer Berufsbildenden Schule besucht, muss ein separater Antrag gestellt werden.

    Beim Wechsel in die Seku I ist ein neuer Antrag zu stellen. Ist die Schülerin/der Schüler schon im Besitz einer Chipkarte, ist diese grundsätzlich weiter zu verwenden. 

    • Der Antrag in der Sekundarstufe I (Klassenstufen 5-10) ist für die Dauer des Schulbesuchs in der Regel nur einmal zu stellen. 
    • Wird im laufenden Schuljahr oder zum Schuljahresende die Schule verlassen, gewechselt oder gibt es Änderungen in den persönlichen Daten (z. B. Wohnsitzwechsel), ist unverzüglich Kontakt mit der Kreisverwaltung aufzunehmen.
    • Alle zur Verfügung gestellten Fahrausweise verlieren mit dem Ablauf der Sekundarstufe I ihre Gültigkeit.
    • Die Kosten für zu Unrecht erhaltene Tickets aufgrund unterlassener bzw. verspäteter Änderungsmitteilung stellt die Kreisverwaltung den Personensorgeberechtigten in Rechnung.
  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bei Verlust von Fahrausweisen wenden Sie sich bitte unmittelbar an das zuständige Verkehrsunternehmen (DB Regio Bus Mitte GmbH). 

    Der Antrag kann direkt über die Homepage der DB Regio Bus Mitte GmbH gestellt werden. Die Ausstellung einer Ersatzfahrkarte ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind durch die Schüler/Personensorgeberechtigten zu tragen.

    Die Ersatzchipkarte und die Zugangsdaten für das Handyticket erhalten Sie von der DB Regio Bus Mitte GmbH.


    Ersatz des Deutschlandtickets

  • Weiterführende Informationen

    Die Kosten der Schülerbeförderung werden in der Regel vom Rhein-Hunsrück-Kreis übernommen.

    Die Schülerbeförderung im Rhein-Hunsrück-Kreis erfolgt, bis auf wenige Ausnahmen, im Öffentlichen PersonenNahVerkehr (ÖPNV).

    Nach den Schülerbeförderungsrichtlinien dürfen in den Bussen alle Sitzplätze und maximal 70 % der Stehplätze ausgelastet werden.