Beförderung zur Schule (Grundschule) beantragen

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Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Die Schülerbeförderung erfolgt im Rhein-Hunsrück-Kreis bis auf wenige Ausnahmen im öffentlichen PersonenNahVerkehr (ÖPNV). 

    Die konkreten Fahrpläne können in der elektronischen Fahrplanauskunft des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (www.vrminfo.de) abgerufen werden.

    • Grundsätzlich werden Fahrtkosten bis zur zuständigen Grundschule übernommen.
    • Der kürzeste, nicht besonders gefährliche Fußweg zwischen Wohnung und Schule ist länger als zwei Kilometer.

    Sofern kein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung besteht, können Sie die Fahrkarten bei den Verkehrsun-ternehmen auf eigene Rechnung erwerben.

    Achtung: Schülerfahrtkosten werden vom Zeitpunkt der Antragstellung übernommen (Eingang bei der Kreisverwaltung); eine rückwirkende Geltendmachung ist ausgeschlossen.

  • Verfahrensablauf

    Um Schülerfahrkarten zu erhalten, müssen Sie den Antrag online stellen. 

    Online ausfüllen, per Mausklick absenden, fertig.

    Aktuell stellt die Kreisverwaltung das Deutschlandticket im Rahmen der Schülerbeförderung zu Grundschulen als Chipkarte zur Verfügung. Die Chipkarten werden den Schulen von der Kreisverwaltung zugeleitet. Dort werden sie an die Schülerinnen und Schüler ausgehändigt.

    Wichtig:

    • Der Antrag ist für die Dauer des Grundschulbesuchs in der Regel nur einmal zu stellen.
    • Wird im laufenden Schuljahr oder zum Schuljahresende die Schule verlassen, gewechselt oder gibt es Änderungen in den persönlichen Daten (z. B. Wohnsitzwechsel), ist unverzüglich Kontakt mit der Kreisverwaltung aufzunehmen.
    • Die Kosten für zu Unrecht erhaltene Tickets aufgrund unterlassener Änderungsmitteilung stellt die Kreisverwaltung den Personensorgeberechtigten in Rechnung.


  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bei Verlust von Fahrausweisen wenden Sie sich bitte unmittelbar an das zuständige Verkehrsunternehmen (DB Regio Bus Mitte GmbH). 

    Der Antrag kann direkt über die Homepage der DB Regio Bus Mitte GmbH gestellt werden. Die Ausstellung einer Ersatzfahrkarte ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind durch die Schüler/Personensorgeberechtigten zu tragen.

    Die Ersatzchipkarte erhalten Sie von der DB Regio Bus Mitte GmbH.

  • Weiterführende Informationen

    Die Schülerbeförderung im Rhein-Hunsrück-Kreis erfolgt, bis auf wenige Ausnahmen, im Öffentlichen Per-sonennahverkehr (ÖPNV).

    Nach den Schülerbeförderungsrichtlinien dürfen in den Bussen alle Sitzplätze und maximal 70 % der Stehplätze ausgelastet werden.