Arbeitsgemeinschaft Hilfen zur Erziehung

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Diese Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGV VIII ist ein lokales Bündnis der Kinder- und Jugendhilfe, das Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie Träger geförderter Maßnahmen zusmmenbringt. Ihr Hauptzweck ist die Abstimmung und Vernetzung der Angebote, damit diese sich ergänzen, koordiniert werden und den Bedürfnissen junger Menschen und Familien vor Ort besser entsprechen

  • Verfahrensablauf

    Die Fachbereichsleitung / Sachgebietsleitungen laden im regelmäßigen halb-/ jährlichen Turnus zur AG ein