Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Die Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfeplanung ist ein Unterarbeitskreis des Jugendhilfeausschuss. Die Teilnehmer werden aufgrund eines Beschlusses im Jugendhilfeausschuss benannt.
Verfahrensablauf
mindestens 2 Treffen im Jahr
Voraussetzungen
Die Teilnehmer müssen einen Sitz im Jugendhilfeausschuss haben.
Rechtsgrundlage
§ 78 SGB VIII