AG Jugendhilfeplanung

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Die Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfeplanung ist ein Unterarbeitskreis des Jugendhilfeausschuss. Die Teilnehmer werden aufgrund eines Beschlusses im Jugendhilfeausschuss benannt.

  • Verfahrensablauf

    mindestens 2 Treffen im Jahr

  • Voraussetzungen

    Die Teilnehmer müssen einen Sitz im Jugendhilfeausschuss haben.

  • Rechtsgrundlage

    § 78 SGB VIII