Arbeitsgemeinschaft Hilfen zur Erziehung in Schule

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Diese Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGV VIII ist ein lokales Bündnis der Kinder- und Jugendhilfe, das die aktiven Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe im Bereich der Hilfen zur Erziehung in Schule zusammenbringt. An dem Termin nehmen die Leitungen der Träger teil.  Hauptsächlich geht es um die Abstimmung der Umsetzung der vereinbarten Leistungen.

  • Voraussetzungen

    Träger muss Sitz im Rhein-Hunsrück-Kreis haben

  • Rechtsgrundlage

    § 78 SGB VIII