Hilfe zur Erziehung in Schulen

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist die Koordination des Angebotes Hilfen zur Erziehung an den Schulen. Hilfen zur Erziehung in Schulen (HzE in Schulen) ist eine Kooperation zwischen Schulen, freien Trägern und dem Jugendamt des Rhein-Hunsrück-Kreises . Das Angebot unterstützt SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen. Ziel ist die Erreichung eines qualifizierten Schulabschlusses zur Gewährleistung gesellschaftlicher Teilhabe aller Kinder und Jugendlicher. Fachkräfte von HzE in Schulen haben feste Sprechzeiten in den jeweiligen Schulen, bieten Einzel- und Gruppenangebote an, machen Hausbesuche, bieten Eltern individuelle Hilfestellungen an,  führen Beratungen durch und arbeiten sozialraumorientiert und präventiv.

  • Voraussetzungen

    Antragstellung beim zuständigen freien Träger der Jugendhilfe

  • Rechtsgrundlage

    §§ 29 ff SGB VIII

  • Weiterführende Informationen