Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Für einen hilfsbedürftigen Erwachsenen, der aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen kann, kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung einrichten. Die Betreuerin oder der Betreuer kann für die unterstützungsbedürftige Person in von dem Betreuungsgericht bestimmten Bereichen, sogenannten Aufgabenkreisen, tätig werden und sie auch rechtlich vertreten. Hierzu gehören etwa Behördenangelegenheiten (Antragstellungen), Vermögenssorge, Gesundheitssorge oder Wohnungs- und Heimangelegenheiten. (restlicher Text siehe Serviceportal)
Voraussetzungen
Eignungsprüfung gem. § 21 BtOG
Welche Unterlagen werden benötigt?
einfaches Führungszeugnis § 30 Abs. 5, Selbstauskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis,Erklärung im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit
Welche Fristen muss ich beachten?
3 Monate
Rechtsgrundlage
§§ 1814 ff. BGB