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Leistungsbeschreibung
Für Menschen, bei denen eine meldepflichtige Darmerkrankung (z. B. Salmonellen oder Campylobacter) nachgewiesen wurde, bietet das Gesundheitsamt an, Stuhl-proben auf die entsprechenden Erreger untersuchen zu lassen. Damit kann ggf. ein weiterer Behandlungsbedarf aufgezeigt oder die Keimfreiheit bescheinigt werden.
Voraussetzungen
Erstnachweis/Laborbefund eines meldepflichtigen Darmkeimes
Welche Fristen muss ich beachten?
Kontrolluntersuchung erfolgt nach Behandlung/Genesung
Rechtsgrundlage
Infektionsschutzgesetz (IfSG)