Stuhlprobenuntersuchung nach Infektionserkrankungen

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Für Menschen, bei denen eine meldepflichtige Darmerkrankung (z. B. Salmonellen oder Campylobacter) nachgewiesen wurde, bietet das Gesundheitsamt an, Stuhl-proben auf die entsprechenden Erreger untersuchen zu lassen. Damit kann ggf. ein weiterer Behandlungsbedarf aufgezeigt oder die Keimfreiheit bescheinigt werden.

  • Voraussetzungen

    Erstnachweis/Laborbefund eines meldepflichtigen Darmkeimes

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Kontrolluntersuchung erfolgt nach Behandlung/Genesung

  • Rechtsgrundlage

    Infektionsschutzgesetz (IfSG)